Nettetal Polizei verhindert Einbruch in Getränkemarkt

Nettetal · Die Verbraucherzentrale in Mönchengladbach Tipps zur Hausratversicherung nach einem erfolgten Einbruch.

Die Polizei hat am späten Sonntagabend zwei Männer erwischt, die vermutlich einen Einbruch planten. Gegen 22.40 Uhr erhielt die Wache in Kaldenkirchen den Hinweis auf verdächtige Geräusche an der Poststraße. Auf dem Gelände des Getränkefachhandels stießen Polizeibeamte auf zwei Slowaken, 31 und 44 Jahre alt. Sie hatten nach Polizeiangaben "typisches Einbruchswerkzeug" bei sich und bereits mehrere Kisten Leergut zum Abtransport bereitgestellt.

Ohne Beute blieben Täter nach dem Einbruch in ein Einfamilienhaus an der Brachter Straße in Kaldenkirchen zwischen Sonntag, 13.30 Uhr, und Montag, 11 Uhr. Sie drückten die Jalousie der Terrassentür hoch und versuchten dann, sie aufzuhebeln. Schließlich stießen sie ein Loch in die Doppelverglasung und drangen ins Haus ein. Hier durchsuchten sie alles, gestohlen wurde wohl nichts.

An den sehr guten Fenstern eines Hauses an der Frankstraße, ebenfalls in Kaldenkirchen, scheiterten Einbrecher am Sonntagnachmittag, zwischen 14.30 und 20.20 Uhr. Es gelang den Tätern einfach nicht, das qualitativ hochwertige Küchenfenster an der Rückseite zu öffnen.

Die Verbraucherzentrale NRW wirbt mit dem Landeskriminalamt in diesen Tagen für mehr Sicherheit rund um Haus und Wohnung. "Die Einbrecher kennen die Schwachstellen", warnt die Verbraucherzentrale. Sie weist darauf hin, dass im Schadensfall die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Möbeln, Fernsehern oder gestohlener Kleidung ist. Allerdings müssten Einbruchopfer wichtige Verhaltensregeln beachten.

Geschädigte müssen neben der Polizei auch sofort ihre Versicherung informieren. Alle gestohlenen Gegenstände sind dann detailliert aufzulisten. Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der "Tatort" bestimmte Bedingungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher beispielsweise mit einem Werkzeug (Brechstange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb vorher den Wohnungs- oder Hausschlüssel geraubt hat, muss die Hausratversicherung eintreten. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet wurde.

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat, von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten, abgesichert. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, zur Beute zählen. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zum aktuellen Preis neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

Einbruchsopfer sollten eine "Stehlgutliste" mit dem Neuwert des Diebesgutes aufstellen und die Beute darauf detailliert beschreiben. Diese Liste muss unaufgefordert beim Versicherer eingereicht werden. Beim Landeskriminalamt gibt es im Internet unter www.riegelvor.nrw.de unter dem Stichwort "Wertgegenstandverzeichnis" ein Muster.

Bei Problemen im Schadensfall hilft die Verbraucherzentrale in Mönchengladbach (40 Euro für 30-minütige Beratung): Telefon 02166 39 84 101 oder per E-Mail moenchengladbach@vz-nrw.de.

(lp)
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