Nettetal Notfall-Patienten in Nöten
Nettetal · Verwandte und Helfer sind verunsichert, weil sie nicht die angeforderte Hilfe erfuhren. In zwei Fällen weigerten sich Patienten, ins Krankenhaus zu gehen. Einer starb später, der andere liegt im Hospital.
In zwei Fällen haben sich im vergangenen Monat Rettungskräfte geweigert, Notfall-Patienten gegen deren Willen ins Krankenhaus zu bringen. Die verzweifelten Anrufer werfen der Leitstelle in Viersen vor, sie in fruchtlose Diskussionen verwickelt zu haben, statt zu helfen.
Ein Patient starb an einem Schlaganfall, der andere liegt seit zehn Tagen im Krankenhaus. Die Leitstelle verteidigt sich damit, dass sie in beiden Fällen keine andere Wahl gehabt habe, eben weil die Patienten sich weigerten, ins Krankenhaus gebracht zu werden.
Anfang August rief eine besorgte Ehefrau die 112 an, weil ihr Mann in der Wohnung zusammengebrochen war. Als der Rettungswagen von Viersen aus zwölf Minuten später eintraf — die Nettetaler Fahrzeuge waren unterwegs — weigerte sich der Ehemann mitzukommen. Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Der Mann hatte sich übergeben, angeblich hätten die Sanitäter erklärt, wegen einer "Magen-Darm-Geschichte" nähmen sie ihn nicht mit.
Ihr Kommen ließen sie sich quittieren. Die Leitstelle dagegen erklärt, der Patient habe nicht mitfahren wollen. Die Sanitäter hätten deswegen nicht anders handeln dürfen, mussten sich den Einsatz aber bestätigen lassen. Die Tragik liegt darin, dass der Mann schließlich von seiner Frau selbst ins Nettetaler Krankenhaus gebracht wurde. Dort wurde ein schwerer Schlaganfall festgestellt. Der Patient starb später an den Folgen.
Im anderen Fall rief die Nachbarin eines Kaldenkircheners die 112 an, weil er am Samstag vorletzter Woche, als es so schwülheiß war, auf dem Balkon seiner Parterrewohnung beim Gespräch mit einem Freund, der vor dem Balkon stand, zusammengebrochen war.
Die hochschwangere Nachbarin war entsetzt, dass die Leitstelle sie nach "der Vorgeschichte" des Patienten und anderen Dingen fragte. "Ich weiß das doch nicht, die sind jedenfalls nicht gekommen", sagt sie. Der Mann kam zwar zu sich, brach aber wieder zusammen. Als sie wieder die 112 anrief, gab es ein Hin und Her darüber, mit wem sie vorher gesprochen hatte. Die Leitstelle gab der Frau die Nummer des Ärztlichen Notdienstes, den ein Neffe des Patienten alarmierte, weil der Onkel erneut zusammenbrach. Erst daraufhin gelang es, den Erkrankten zu versorgen. Er liegt seitdem stationär im Krankenhaus.
Die Leitstelle verteidigt sich damit, dass auch dieser Patient nicht ins Krankenhaus gebracht werden wollte. Einzelheiten gibt sie wegen des Datenschutzes nicht preis. "Das ist für die Sanitäter eine Gratwanderung. Weigert sich ein Patient mitzufahren, dürfen sie ihn nicht mitnehmen. Es wäre Freiheitsberaubung. Nur wenn er nicht mehr zurechnungsfähig ist, dürfen sie eine Zwangseinweisung vornehmen", erklärt Birgit Nytus, Sprecherin des Kreises, der die Leitstelle unterhält. KOMMENTAR/FRAGE DES TAGES