Revisionsprozess nach Messerattacke Sachverständiger schließt Belastungsstörung aus

NETTETAL/Krefeld · Vor Gericht geht es um die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Der hatte 2016 einen Mann mit einer Schere schwer verletzt

 Der Angeklagte (33) im Krefelder Gerichtssaal.

Der Angeklagte (33) im Krefelder Gerichtssaal.

Foto: Thomas Lammertz

Seit Donnerstag verhandelt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld erneut den Fall des Nettetalers Djamal B. (33) wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. B. hatte 2016 mit einer Schere auf einen anderen Flüchtling, Mohamed T., eingestochen. Im Mai 2017 wurde B. dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach erfolgreicher Revision wird der Prozess nun von einer anderen Kammer des Krefelder Landgerichts neu aufgerollt.

Der Bundesgerichtshof hatte gerügt, dass die Kammer der ersten Hauptverhandlung eine Anfrage der Verteidigerin nach einem psychiatrischen Gutachten als „völlig ungeeignet“ abgelehnt hatte. Dieses sollte B. eine posttraumatische Belastungsstörung als Folge diverser Gewalt- und Angsterfahrungen attestieren, aufgrund dieser er T. angriff. Die Kammer habe den Beweis­antrag aus Erwägungen der eigenen Sachkunde abgelehnt, ohne sich auf diese zu berufen oder sie zu belegen.

Die neue Verhandlung lief schleppend an, da die Verteidigerin ein Ablehnungsgesuch gegen die Zusammensetzung der Kammer einlegte. Ein Kammerbeschluss setzte dieses Gesuch jedoch aus. In seinem Gutachten erklärte der Sachverständige, dass bei B. weder eine posttraumatische Belastungsstörung noch eine Psychose und bei der Tat auch kein Affekt-Delikt vorlägen. Die Handlung sei die eines „Geistesgesunden.“ Patienten mit diesem Krankheitsbild würden Konfrontationen meiden, da diese erneut traumatische Erinnerungen wecken würden.

Während die Verteidigerin versuchte, die Expertise des Sachverständigen infrage zu stellen, wurde ihr Mandant, der sich zu Beginn des Prozesses sehr selbstsicher gab und in den Pausen mit der Anwältin und dem Dolmetscher scherzte, zunehmend nervöser und unterbrach seine Verteidigerin, um Anmerkungen zu geben. Der Prozess wird am Dienstag, 28. August, 9 Uhr, fortgesetzt.

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