Nettetal/Krefeld Auto der Mutter angezündet: Angeklagter freigesprochen
Nettetal/Krefeld · Das Gericht hält auch eine Unterbringung des 51-jährigen Nettetalers in einer psychiatrischen Einrichtung für nicht nötig.
Vor der 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld wurde die Verhandlung gegen einen Nettetaler (51) fortgesetzt. Ihm wird Brandstiftung zur Last gelegt: Er. soll im Dezember 2016 das Auto seiner Mutter mit Benzin übergossen und angezündet haben.
Deswegen wurde der Mann bereits im Juli 2017 vom Landgericht Krefeld verurteilt. Die Kammer hatte ihn damals wegen einer psychischen Erkrankung vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen; stattdessen wurde angeordnet, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dagegen hatte der 51-Jährige Revision eingelegt. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies die Sache „zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts“ Diese Entscheidung begründete das BGH etwa damit, dass die Feststellungen der Kammer, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt „möglicherweise aufgehoben, jedenfalls zumindest erheblich verhindert“ gewesen, nicht den Anforderungen einer „nachvollziehbaren und beweiswürdigend belegten Darstellung“ genügen würden.
Der Angeklagte hatte während der Verhandlung am Montag erklärt, dass bei ihm zwar eine Suchtproblematik vorläge, nicht aber „irgendwelche psychischen Störungen.“ Das sei aber nun schon lange vorbei. Was die Tat betrefe, so habe er „nur ein paar Tropfen“ Feuerzeugbenzin auf die Motorhaube des Autos gespritzt. An das Entzünden mit einem Streichholz könne er sich nicht erinnern und dass das Auto in Flammen aufging, hätte er nicht gesehen.
Ein gestern als Zeuge geladener Experte sagte aus, dass der Brand an dem Wagen nicht von nur wenigen Tropfen Benzin entstanden sein könnte. „Das muss eine größere Menge an Benzin gewesen sein“, so der 58-Jährige. Außerdem sei es definitiv in Richtung Windschutzscheibe und nicht auf die Motorhaube geschüttet worden.
Ein geladener psychiatrischer Gutachter erklärte, dass er den Angeklagten in diversen Gesprächen und im Gerichtssaal häufig als „uneinsichtig und leicht erregbar“ erlebt habe. Eine Suchtproblematik mit Alkohol läge bei ihm definitiv vor. Zudem sieht er „nach wie vor psychische Auffälligkeiten“. So seien „paranoid-schizophrene Symptome“ und „Verhaltensauffälligkeiten“ nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in jüngster Zeit aufgetreten. Die Verhaftung durch Polizeibeamte nach dem Anzünden des Autos habe der Nettetaler etwa als „Entführung“ bezeichnet.
(sts)