Nettetal Nettetaler für Einbrüche verurteilt

Nettetal · Der 28-Jährige gestand eine Serie von Straftaten in Nettetal und in Grefrath.

Das Krefelder Schöffengericht hat einen Nettetaler wegen einer Einbruchserie zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, zwischen September 2014 und Januar 2015 in zahlreiche Gebäude eingebrochen zu sein und Autos aufgebrochen zu haben. Auch einen Ladendiebstahl gestand er. Sein Motiv: finanzielle Schwierigkeiten. Er habe keine Arbeit gehabt und Amphetamine konsumiert. "Im Nachhinein tut es mir sehr leid", beteuerte er.

Es begann mit dem Einbruch in das Klubheim des TV Lobberich, den der Angeklagte mit einem noch flüchtigen Komplizen beging. Hier hatten sie es auf Bargeld und Schnaps abgesehen. Die anderen Taten beging der Nettetaler im Alleingang, sagte er. In der Eissporthalle in Grefrath war er von der Alarmanlage aufgeschreckt worden und sofort geflohen. In einem Kindergarten in Grefrath hatte er Schließfächer aufgebrochen und nichts gefunden. Auch zu dem Einbruch in die Albert-Mooren-Halle in Grefrath bekannte sich der 28-Jährige. In einer Metzgerei entwendete er eine Spendendose mit etwa 70 Euro.

Bei insgesamt elf Taten innerhalb weniger Monate kam eine Beute von etwa 14 000 Euro zusammen. Erheblich seien auch die Schäden, die der Mann bei den Einbrüchen verursachte, sagte die Staatsanwältin. Er hatte in mehreren Fällen Scheiben eingeworfen und Türen aufgehebelt.

Der Nettetaler entschuldigte sich in seinem letzten Wort. Er wisse nicht, wie es dazu kommen konnte, er wolle aber aus dem Gefängnis und ein normales Leben führen. Auch eine Drogentherapie komme in Frage. Sein Verteidiger hatte eine Haftstrafe mit Bewährung, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung beantragt. "Sie jetzt rauszulassen, wäre falsch", erklärte der Richter. Das sei bei einem unbearbeiteten Drogenproblem der falsche Weg. Der Mann bleibe in Haft. Allerdings ließ er ihm ein Hintertürchen offen. Sobald die Therapie bewilligt ist, könne er sie aus der Haft heraus antreten. Bei erfolgreichem Abschluss werde der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.

(bil)
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