Wohnen in Nettetal Quadratmeterpreis steigt um zehn bis 20 Cent

Nettetal · Die Stadt Nettetal, der Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und der Mieterverband Niederrhein haben den Mietspiegel 2021 erstellt.

 Für Nettetal wurde jetzt ein aktueller Mitspiegel 2021 erarbeitet.

Für Nettetal wurde jetzt ein aktueller Mitspiegel 2021 erarbeitet.

Foto: dpa/Silas Stein

Alle zwei Jahre schreibt die Stadt den Mietspiegel fort, zuletzt erschien er im Jahr 2019. Erstellt wurde der Mietspiegel 2021 jetzt in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer für Krefeld und den Niederrhein sowie dem Mieterverband Niederrhein.

Die Mietrichtwerttabelle des Mietspiegels enthält nach Baualter der Wohnungen gestaffelt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Um den Richtwert zu bestimmen, haben sich Vertreter der Stadt, der Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie der Mieterverband auf eine maximal dreiprozentige Steigerung entsprechend des Lebenshaltungskostenindex verständigt. Das hat nun zur Folge, dass der Quadratmeterpreis je nach Baualtersstufe um zehn bis 20 Cent pro Quadratmeter steigt. Ein Beispiel: Für eine 70 Quadratmeter große Mietwohnung, die nach 2016 gebaut wurde, gelten als Mittelwert künftig 490 Euro – bisher waren es 476 Euro. Betriebskosten sind dabei nicht inbegriffen.

Die Mietrichtwerte gelten laut Mietspiegel „ausschließlich für freifinanzierte und unmöbliert vermietete Alt- und Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern“. Sie bieten den Mietvertragspartnern eine Orientierungsmöglichkeit, „um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung sowie der Gebäude zu vereinbaren“. Nebenkosten werden dabei nicht berücksichtigt. Die Mietrichtwerte setzen einen durchschnittlichen Wohnungszustand voraus. Sie beziehen sich auf Wohnungen, die aus einer Küche und zwei bis vier Zimmern mit einer Wohnfläche von etwa 55 bis 90 Quadratmetern bestehen. Ist der Zustand der Wohnung nicht durchschnittlich – hat sie etwa Deckenschrägen, kein Bad, oder auch mehr Ausstattung als üblich wie Fußbodenheizung – werden Ab- oder Zuschläge berücksichtigt.

Die Richtwerttabelle gibt für Wohnungen mit Heizung und Bad oder Dusche drei Zahlen vor: Neben dem Mittelwert den unteren und den oberen Richtwert. Demnach reicht künftig zum Beispiel die Mietpreisspanne pro Quadratmeter für von 1986 bis 1992 gebaute Wohnungen von 5,05 bis 6,20 Euro, Mittelwert: 5,90 Euro. Das sind im Mittel 15 Cent mehr als bisher. Für ab 2009 gebaute Wohnungen steigen die Mittelwerte um 20 Cent.

Neue Mittelwerte je nach Wohnungsalter:

gebaut vor 1948 4,70 Euro (+10 Cent); 1948 bis 1957 4,85 Euro (+10 Cent); 1958 bis 1969 5,00 Euro (+15 Cent); 1970 bis 1976 5,20 Euro (+15 Cent); 1977 bis 1985 5,60 Euro (+15 Cent); 1986 bis 1992 5,90 Euro (+15 Cent); 1993 bis 2000 6,10 Euro (+15 Cent); 2001 bis 2008 6,55 Euro (+15 Cent); 2009 bis 2015 6,80 Euro (+20 Cent); ab 2016 7,00 Euro (+20 Cent).

(RP)
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