Landwirtschaft in Nettetal Hielt Landwirt zu viele Rinder?

Nettetal/Krefeld · Der Prozess gegen einen Landwirt aus Nettetal läuft vor dem Krefelder Amtsgericht: Ein Gutachten, ob er zu viele Rinder gehalten hat, soll Klärung bringen.

 Vor dem Amtsgericht Krefeld begann jetzt ein Prozess gegen einen 70-jährigen Landwirt aus Nettetal.

Vor dem Amtsgericht Krefeld begann jetzt ein Prozess gegen einen 70-jährigen Landwirt aus Nettetal.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Vor dem Krefelder Amtsgericht begann jetzt die Verhandlung gegen einen 70-jährigen Landwirt aus Nettetal. Dem Mann wird zum einen vorgeworfen, 2185 Rinder gehalten zu haben, obwohl er laut Genehmigungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf nur berechtigt war, 1400 Rinder zu halten. Außerdem hatte der 70-Jährige seit 2001 eine genehmigte Biogasanlage betrieben, die aus zwei Fermentern und zwei Gärrestelagern bestand. Im August 2020 sei das zweite dieser Lager jedoch vollständig von der Biogasanlage getrennt worden. Zusätzlich soll der Landwirt das gasdichte Dach des zweiten Lagers durch ein nicht gasdichtes Emmissions-Schutzdach ausgetauscht haben.  Für diese vorgenommene wesentliche Änderung hatte der Nettetaler jedoch keine Genehmigung. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, eine Biogasanlage unerlaubt zu betreiben.

Der Beschuldigte bestreitet beide Anklagepunkte. Was die Rinder beträfe, so habe er die Erlaubnis für 1400 Tierplätze erhalten. Das beziehe sich aber nicht auf die reine Anzahl der Tiere. Wenn die Kühe zum Beispiel Kälber hätten, so würden letztere erst ab einem bestimmten Alter mitgezählt. Außerdem wies der 70-Jährige darauf hin, dass sein Sohn „direkt nebenan“ einen Hof betreibe. Deshalb bestehe die Möglichkeit, dass ein Teil der Rinder seines Sohnes dem Hof des Angeklagten zugeordnet worden seien.

In Bezug auf die Biogasanlage gab der Angeklagte zu, Änderungen vorgenommen zu haben. Diese seien aber nicht wesentlich gewesen, sodass er nicht verstehe, warum ihm das Betreiben der Anlage nicht mehr erlaubt sei. Aus diesem Grund habe der Landwirt Einspruch eingelegt. Die Vorsitzende Richterin entschied, ein Sachverständigen-Gutachten anzufordern, um zu prüfen, ob der Nettetaler zu viele Rinder gehalten hat oder nicht. Sobald dieses Gutachten vorliegt, wird wahrscheinlich noch mal in der Sache verhandelt.

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