Nettetal Nettetal erhält eine neue Kita-Satzung

Nettetal · Die Verwaltung geht davon aus, dass ihre Satzung zur Geschwisterkindregelung gerichtlich keinen Bestand hätte. Deshalb soll jetzt eine neue festgelegt werden. Somit wird auch die Befreiungsregelung erneut diskutiert

Nettetal: Nettetal erhält eine neue Kita-Satzung
Foto: Stadt Nettetal

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Kempener Kita-Beitragssatzung für rechtswidrig erklärt hatte, ist in Nettetal Verunsicherung aufgekommen. Zwar ist die Nettetaler Satzung bisher nicht gerichtlich überprüft worden, dennoch hat sich der Verwaltungsvorstand jetzt dazu entschlossen, auf Nummer sicher zu gehen. "Wir werden uns nach dem Kempener Urteil richten und mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachgremium beraten, wie wir unsere Satzung umgestalten können", sagt Armin Schönfelder, Nettetals Erster Beigeordneter.

Er selbst sei aber immer noch nicht voll überzeugt. Denn vor einem Jahr hatte die Stadt die Satzung aus Erkelenz übernommen, "nachdem sie vom Verwaltungsgericht Aachen überprüft und zugelassen worden war", betont Schönfelder. Unsere Satzung ist somit nicht identisch mit der Kempener." Dennoch räumt er ein: "Wenn unsere Satzung jetzt allerdings gerichtlich überprüft würde, dann müssen wir davon ausgehen, dass sie gekippt würde."

Die Münsteraner Richter kritisierten einen Passus der Kempener Satzung, nach der Eltern für das Geschwisterkind eines (beitragsfreien) Vorschulkindes Kita-Gebühren zahlen müssen. Denn nach der Geschwisterkindregelung müssen diese auch beitragsfrei sein. In Nettetal wurde der Geschwisterkindbeitrag vor einem Jahr auf einen ermäßigten Beitrag auf 80 Prozent festgelegt. "Das OVG nennt dies eine Ungleichbehandlung. Entweder müssten alle Geschwisterkinder, egal ob von Vorschulkindern oder jüngeren, ermäßigt werden oder keines", erläutert Schönfelder die Rechtssprechung. "Das sehen wir allerdings anders. Unserer Meinung nach wird durch unsere Variante niemand benachteiligt, einige erhalten zudem eine Ermäßigung. Somit sind die Eltern bisher bessergestellt." Der Erste Beigeordnete betont zudem, dass bei jeder Beitragsvariante immer eine Gruppe besser dasteht, als eine andere (siehe Infokasten).

In der kommenden Stadtratssitzung am Dienstag, 5. Juli, soll nun eine Erklärung seitens der Verwaltung abgegeben werden. "Anschließend müssen verschiedene Varianten für eine Neuregelung überprüft werden", kündigt Schönfelder an. Es sei seiner Meinung nach aber noch keinesfalls sicher, dass sich die Stadt auf eine 100-prozentige Befreiung für Geschwister von Vorschulkindern einige. Dafür hatten sich CDU, FDP und Grüne bereits auf Anfrage unserer Zeitung vergangene Woche ausgesprochen.

Darüber hinaus muss entschieden werden, was mit den bereits gezahlten Beiträgen aller Eltern eines Vorschulkindes mit einem jüngeren Geschwisterkind geschieht. Solange kein Gericht die Nettetaler Satzung für rechtswidrig erkläre, seien die Gebührenbescheide rechtskräftig, betont Schönfelder. Wer keinen Einspruch eingelegt hat, hat rechtlich keinen Anspruch auf Erstattung. Dennoch hatte der Erste Beigeordnete in der vergangenen Woche bereits angekündigt, dass möglicherweise dennoch alle Betroffenen eine Rückerstattung erhalten würden. Ob und in welchem Umfang müsse jedoch im Jugendhilfeausschuss am 28. September diskutiert werden. Eine vollständige Rückerstattung würde die Stadt rund 100.000 Euro kosten.

Bis Herbst, spätestens bis Ende des Jahres, soll es eine Einigung über die Höhe der Rückerstattungen geben und eine neue Beitragssatzung für Kita-Gebühren verabschiedet werden.

(RP)
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