Wegen Beihilfe zum Betrugs Bewährungsstrafe für 69-jährigen Nettetaler

Nettetal · Der ehemalige Anwalt wurde wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Seine zweijährige Haftstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt.

Nettetal: Dreieinhalb Jahre Haft für 69-Jährigen
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Am Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer, fiel am Dienstag das Urteil gegen einen 69-jährigen Nettetaler wegen Betrugs beziehungsweise versuchten Betrugs in mehreren Fällen. Der Mann stand deswegen schon einmal vor Gericht und war im Juni 2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte der 69-Jährige erfolgreich Revision eingelegt: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Krefelder Landgerichts. Diese kam nun zu dem Schluss, dass das 2017 gefällte Urteil zu hoch ausgefallen war und verhängte eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren.

Konkret ging es um Folgendes: Sechs Männer hatten zwischen Februar 2009 und Oktober 2012 eine Reihe von Verkehrsunfällen vorgetäuscht, um so Geld von Versicherungen zu kassieren. Auf diese Weise erhielten sie Summen im sechsstelligen Bereich. Nachdem das Ganze aufgeflogen war, kam es zu entsprechenden Prozessen und Verurteilungen der Tatbeteiligten. Der Haupttäter erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren.

Bei dem nun erneut verurteilten Nettetaler handelt es sich um einen ehemaligen Rechtsanwalt, der die Täter nach den fingierten Unfällen vertreten und für sie bei den Versicherungsgesellschaften Schadensersatz gefordert hatte. Doch diese verweigerten zum Teil wegen diverser Unstimmigkeiten die Zahlungen. Als das Ganze vor Gericht ging, bemerkte die Kammer ebenfalls, dass der Anwalt oft ungerechtfertigte Forderungen einzuklagen schien.

Damals hatte der mittlerweile 69-Jährige ehemalige Anwalt erklärt, nicht gewusst zu haben, dass die Unfälle fingiert waren. Dies revidierte er am Dienstag. Er gab zu, „blauäugig“ gewesen zu sein sowie die Augen vor „Erkennbarem verschlossen“ zu haben. Die entsprechenden Mandate hätte er eigentlich kündigen müssen, aber ihm habe die Kraft gefehlt, auch weil er seinen Mandanten-Stamm nicht verlieren wollte.

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass sie das 2017 gefällte Urteil für angemessen halte, da den Versicherungen ein sehr hoher Schaden entstanden sei und der Angeklagte seine Berufspflichten verletzt habe. Der Verteidiger hatte hingegen eine Bewährungsstrafe gefordert, da sein Mandant nicht direkt an den Taten beteiligt war und als Anwalt lediglich Honorare erhielt, während die Männer, welche die Autounfälle aktiv vortäuschten, die hohen Versicherungssummen kassierten. Zudem sei sein Mandant inzwischen schwer erkrankt.

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