Ärger zwischen Bürgern und Verwaltung Diskussion um Bauland im Glabbach

Hinsbeck · Die Bewohner wollen in zweiter Reihe bauen. Die Politik lehnt die Anträge ab

 Renate Hommes wohnt hinter dem Kneppenhof. Sie profitiert von der Änderung des Bebauungsplans.

Renate Hommes wohnt hinter dem Kneppenhof. Sie profitiert von der Änderung des Bebauungsplans.

Foto: Emily Senf

Renate Hommes wünscht sich gleiches Recht für alle. Als einzige Anwohnerin im Glabbach in Hinsbeck profitiert sie von den Plänen der Verwaltung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der Umgestaltung des Kneppenhofs, der direkt an ihr Grundstück grenzt, erhält auch sie das Recht, in zweiter Reihe zu bauen. Die Anträge ihrer Nachbarn dagegen haben wohl keine Aussicht auf Erfolg.

Die Anfänge der Verstimmung zwischen Anwohnern und Verwaltung liegen im Jahr 2012. Damals beantragte der Eigentümer des Kneppenhofs die Änderung des Bebauungsplans, um auf dem Grundstück „eine kleinteilige Neubebauung“ anzulegen. Bislang enthält der Bebauungsplan Hi-189 „Glabbach“ für das Grundstück die Festsetzung eines Dorf- und Gewerbegebiets mit der Einschränkung „nur Diskothek, Betriebsinhaber- und -leiterwohnung zulässig“. Die Disko aber ging pleite, das Gelände liegt brach. In einem Gebäude sind derzeit Flüchtlinge untergebracht. „Eine gewerbliche Nutzung des Geländes ist aussichtslos“, sagt Ulrich Eckert vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.

Die Interessengemeinschaft (IG) Glabbacher Einwohner, deren Vorsitzende Hommes ist, fühlt sich benachteiligt. „Wir Glabbacher sind nur ein Teil von Hinsbeck, mit circa 200 Einwohnern im Kern, und für die Politik wohl von untergeordneter Wichtigkeit“, sagt sie. Die IG hatte die Politiker zu sich eingeladen, um das Glabbach kennenzulernen. Dafür wollte die IG erreichen, dass der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans verschoben wird – und auch ihr Dorfgebiet in Bauland geändert wird. Die Politik aber stimmte dagegen.

Sie lehnte die Sammelanträge von Bewohnern des Glabbachs auf Bauland in zweiter und dritter Reihe ab. Der Aufwand, alle Grundstücke einzubeziehen, sei unverhältnismäßig, hieß es in der Begründung. Das Problem: In dem Kleinsiedlungsgebiet sind neben den Haupthäusern nur Nebenanlagen wie Schuppen und Garagen zulässig, erklärt die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche. Bei manchen der Grundstücke sei offensichtlich, warum eine weitere Bebauung nicht infrage komme, sagt Eckert: „Sie sind zu klein.“ In anderen Fällen sei die notwendige Erschließung der hinteren Grundstücksteile nicht möglich. Eine Anwohnerin wiederum habe zwar Fläche hinter ihrem Grundstück gekauft. „Die ist aber landwirtschaftliche Nutzfläche“, sagt Eckert. „Um dort bauen zu dürfen, müsste die Bezirksregierung einer Anpassung des Regionalplans zustimmen. Eine Genehmigung zu kriegen, ist aussichtslos.“ Laut Beschluss der Bezirksregierung seien Außenbereiche wie im Fall Glabbachs der Landwirtschaft und der Natur vorbehalten, nicht der Bebauung, sagt Eckert: „Wir können das nicht einfach ändern.“

Die IG will weiter kämpfen. „Wir bleiben am Ball“, sagt Hommes.

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