Unternehmer aus Nettetal steht vor Gericht Angeklagtem drohen mehrere Jahre Haft

Nettetal/Krefeld · Vor dem Krefelder Landgericht wird der Prozess gegen einen Nettetaler Unternehmer fortgesetzt, der Chemikalien ein- und weiterverkaufte. Aus diesen Grundstoffen soll in den Niederlanden Amphetaminöl im Wert von 16,5 Millionen Euro hergestellt worden sein.

 Vor dem Krefelder Landgericht muss sich ein Nettetaler Unternehmer verantworten.

Vor dem Krefelder Landgericht muss sich ein Nettetaler Unternehmer verantworten.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

(sts) Am Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, wurde jetzt der Prozess gegen einen 67-jährigen Nettetaler und einen 55-jährigen Mönchengladbacher fortgesetzt. Den beiden Männern wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der 67-jährige Beschuldigte war Inhaber eines Nettettaler Unternehmens, das Klebstoffe produziert. Bestimmte Grundstoffe habe er von September 2019 bis Juli 2020 in großen Mengen erworben und anschließend an den 55-jährigen Angeklagten verkauft. Dabei sei dem Nettetaler bewusst gewesen, dass die chemischen Grundstoffe zur Produktion von synthetischen Drogen verwendet werden sollten. Der Mönchengladbacher habe die Stoffe nahe der niederländischen Grenze weiter verkauft. Die Käufer sollen dann in den Niederlanden aus den erworbenen Chemikalien insgesamt mindestens 13.750 Liter Amphetaminöl hergestellt haben, dessen Wert auf rund 16,5 Millionen Euro beziffert wird. Der 67-jährige Nettetaler soll durch diese Geschäfte Erlöse in Höhe von fast 317.000 Euro erwirtschaftet haben; der 55-jährige Mönchengladbacher habe, laut Anklageschrift, mehr als 279.000 Euro mit dem Weiterverkauf verdient.

Beide Angeklagten sagen, dass sie nicht gewusst hätten, dass daraus Drogen hergestellt werden sollten. Bereits während des ersten Verhandlungstages hatten Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung versucht, sich auf ein Strafmaß für die beiden Beschuldigten zu einigen. Doch eine Verständigung kam nicht zustande. Diese gelang allerdings – teilweise – im Laufe des zweiten Prozesstages. Demnach werden beide Angeklagten nicht mehr der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beschuldigt. Der Anklagevorwurf wurde konkret in „Verstoß gegen das Grundstoff-Überwachungsgesetz“ umgewandelt. Der 55-Jährige Beschuldigte soll demnach eine Freiheitsstrafe in Höhe von mindestens sechs Jahren und höchstens sieben Jahren erhalten. Im Fall des 67-jährigen Nettetalers kam es hingegen noch zu keiner Verständigung hinsichtlich des Strafmaßes.

Die Verhandlung wird am 22. Februar, 13 Uhr, fortgesetzt.

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