Nettetal Nach Scherenattacke: Fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Nettetal · Es waren dramatische Szenen im Krankenhaus Nettetal: Ein Patient verfolgt einen Besucher und sticht immer wieder mit einer Schere auf ihn ein

 Unser Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt. Er hatte angegeben, in Notwehr auf sein Opfer eingestochen zu haben. Die Bilder einer Überwachungskamera im Krankenhaus widerlegten diese Darstellung.

Unser Foto zeigt den Angeklagten beim Prozessauftakt. Er hatte angegeben, in Notwehr auf sein Opfer eingestochen zu haben. Die Bilder einer Überwachungskamera im Krankenhaus widerlegten diese Darstellung.

Foto: Buschkamp

Das Krefelder Landgericht hat gestern einen ehemaligen Patienten des Nettetaler Krankenhauses wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sprach ihn für eine blutige Attacke auf einen Besucher der Klinik schuldig. Mit der Freiheitsstrafe liegt das Gericht ein halbes Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung beantragte lediglich eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Im Sommer vergangenen Jahres stach der 32-Jährige mehrfach mit einer 20 Zentimeter langen Schere in Tötungsabsicht auf einen Besucher der Klinik ein. Der Angeklagte war dort, um Schnittwunden behandeln zu lassen. Das spätere Opfer kam hinzu, um sein Handy bei dem Angeklagten abzuholen. Der nahm eine Schere aus einem Behandlungszimmer, versteckte sie unter seiner Jacke und stach zu. Das habe er aus Angst vor einem weiteren Angriff und aus Panik getan, sagte der Angeklagte. Bei der Tat habe es sich um Notwehr gehandelt.

Die Beweisaufnahme bestätigte das allerdings nicht. Ärzte und Pfleger hatten keine Drohgebärden des späteren Opfers gesehen. Die Aufzeichnung der Überwachungskamera zeigte sogar, dass der Mann recht gelassen und mit Händen in den Hosentaschen wartete. Ein Grund für Notwehr sei nicht ersichtlich.

Das Motiv war Rache, folgerte der Staatsanwalt. Der Mann habe heimtückisch und in Tötungsabsicht auf den anderen eingestochen, um eine frühere Auseinandersetzung zu vergelten. Nur wenige Stunden zuvor hatten sich die beiden Asylbewerber vor einem Hotel in Nettetal getroffen und gestritten. Auf beiden Seiten soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Im Rahmen der Auseinandersetzung hatte der Jüngere sein Handy verloren, dass er sich im Krankenhaus zurückholen wollte.

Sowohl die Schwurgerichtskammer als auch der Staatsanwalt nannten Heimtücke als Mordmerkmal. Der 32-Jährige habe die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt. Der 31-Jährige habe das Krankenhaus als einen geschützten Raum empfunden und keinen Angriff erwartet. Trotz mehrerer Stiche gegen Hals und Kopf habe keine Lebensgefahr bestanden, sagten Ärzte. Die Strafkammer berücksichtigte mit dem Urteil die Vorgeschichte. Außerdem habe es sich um eine recht spontane Tat gehandelt. Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Erst während der Beweisaufnahme erging der Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommt.

(bil)
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