Nettetal Nabu: Alte Windräder durch neue ersetzen

Nettetal · Bevor neue Standorte für Windräder in Nettetal ausgewiesen werden, sollen ausgewiesene Flächen effektiver genutzt werden - das forderte der Naturschutzbund (Nabu).

Die Diskussion um die Windkraft und künftige Standorte von Windrädern wird in den kommenden Monaten auch wieder Nettetal beschäftigen. Nicht uninteressant ist in diesem Zusammenhang, dass der Naturschutzbund (Nabu) auf Landesebene seine Position überarbeitet hat. Grundsätzlich stehe der Nabu weiterhin zum Ausbau der Windkraft. Er fordere aber eine deutliche Veränderung des Ausbau-Schwerpunktes, heißt es.

Der Nabu erwartet, dass bereits ausgewiesene Standorte effektiv genutzt und veraltete Anlagen dort vorrangig durch neue ersetzt werden. Erst dann solle man neue Standorte ausweisen. Der Nabu ziehe den Rückbau alter, ineffizienter sowie aus naturschutzfachlicher Sicht kritischer Anlagen neuen Flächen vor.

In diesem Zusammenhang fordert der Nabu den stärkeren Schutz der Artenvielfalt. "Jeder Windkraft-Standort muss individuell auf seine Eignung aus ökologischer und ökonomischer Sicht, unter Beteiligung der Naturschutzverbände, überprüft und das Ergebnis transparent vorgestellt und diskutiert werden", erklärt Landesvorsitzender Josef Tumbrinck.

Grundsätzlich fordert der Naturschutzbund die räumliche Steuerung der Windenergienutzung. In der Regionalplanung sollten Windvorrangzonen festgelegt werden. Jeder potenzielle Standort innerhalb dieser Zonen müsse eine differenzierte Prüfung anhand eines noch zu entwickelnden Standard-Untersuchungskonzeptes durchlaufen. Hier wollen die anerkannten Naturschutzverbände fachlich mitreden. Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit seien Flächen des europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetzes, Naturschutzgebiete, Nationalparke, nationale Naturmonumente, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, sowie FFH- und Vogelschutzgebiete bereits als Tabuzonen ausgewiesen. Dies müsse so bleiben. Künftig müssten aber auch bekannte Brut- und Rastplätze bedrohter Arten, große, unzerschnittene Landschaftsräume sowie planerisch ausgewiesene Bereiche für den Schutz der Natur komplett von Windenergieanlagen freigehalten werden.

Auch in Waldgebieten sei in den meisten Fällen eine Windenergienutzung nicht zu rechtfertigen, weil damit ökologischen Beeinträchtigungen verbunden seien. "Nach jeweils individueller, naturschutzfachlicher Prüfung können Kiefern- und Fichtenmonokulturen mit einem geringen ökologischen Wert aber als Windvorranggebiete ausgewiesen werden", unterstreicht Tumbrinck. Allerdings sollte mit anerkannten Experten verbindliche Abschalt-Algorithmen mit Windanlagenbetreibern vereinbart werden, um Kollisionen und Verletzungen von Fledermäusen und Vögeln zu vermeiden. Freigehalten werden solle in jedem Fall die Umgebung von Feuchtgebieten, Fließgewässern und Seen.

(lp)
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