Nettetal Mit Marihuana auf einem frisierten Mofa

Nettetal · Auf dem Klageweg will eine 33-jährige Duisburgerin für sich jetzt das Recht erstreiten, über den Drogenpfad spazieren zu dürfen. Die Polizei hatte die Frau am Dienstag etwa um 19.35 Uhr dort kontrolliert.

Freimütig gestand die Frau ein, dass sie gerade in einem Coffeeshop Cannabis konsumiert hatte. Die Beamten stellten drei Kundenkarten verschiedener niederländischer Coffeeshops bei ihr sicher.

Dagegen legte sie Widerspruch ein, folgte aber dem von den Beamten ausgesprochenen Platzverweis. Dass gegen sie ein Aufenthaltsverbot für den Drogenpfad verhängt wird, will sie nicht hinnehmen. Dagegen will sie klagen.

So halten die regelmäßigen Kontrollen von Polizei und Zoll auf dem Drogenpfad zwischen dem Bahnhof Kaldenkirchen und der Grenze am Leuther Schwanenhaus weiterhin Besucher der Coffeeshops "Oase" und "Roots" nicht von ihrer Drogenpilgerschaft ab. Ärgerlich aus Sicht der Polizei ist, dass viele der überwiegend jungen Drogenkonsumenten dem Irrtum unterliegen, sie könnten in Venlo straffrei Haschisch oder Marihuana rauchen.

Kaum war für die Beamten dieser Fall zunächst einmal erledigt, als sie gegen 19.50 Uhr einen 23-jährigen Waldnieler dort aufgriffen. Der junge Mann fuhr mit einem frisierten Mofa und ohne die erforderliche Fahrerlaubnis in Richtung Kaldenkirchen. Er hatte drei Gramm Marihuana bei sich, die er in einem Coffeeshop gekauft hatte. Da der junge Mann zudem offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis-Produkten stand, ordnete der zuständige Richter die Entnahme einer Blutprobe an.

Neben dem strafrechtlichen Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz muss der Waldnieler sich zudem mit den verkehrsrechtlichen Vorwürfen auseinandersetzen.

Grundsätzlich gilt, dass sich deutsche Staatsangehörige strafbar machen und auf deutscher Seite angezeigt werden, wenn sie auf niederländischer Seite Cannabis-Produkte gekauft oder besessen haben. Auch der von der Kreispolizeibehörde Viersen entwickelte und vielfach auf dem Drogenpfad verteilte "Kifferflyer" hat die falsche Rechtsauslegung oder -kenntnis vieler Cannabisfreunde bislang nicht nachhaltig verbessern können, wie man an den jüngsten Beispielen sieht.

(RP)
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