Nettetal/Krefeld Prozess: Mehr als drei Jahre Haft für Cannabis-Arzt

Nettetal/Krefeld · Der 51-Jährige aus Nettetal wurde am Dienstag wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Krefeld verurteilt.

 Das Amtsgericht Krefeld.

Das Amtsgericht Krefeld.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Vor dem Krefelder Amtsgericht sind am Dienstag die Urteile gegen einen 51-jährigen Arzt aus Nettetal und seine 50 Jahre alte Frau gefallen. Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten, seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zum Handel treiben mit BTM zu zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt einen Mann, der bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, angeworben hatte, in einer Wohnung am Praxissitz des Arztes in Nettetal eine Cannabisanlage anzulegen und zu pflegen. Dieses Vorhaben wurde Mitte 2013 in die Tat umgesetzt. Im Januar 2014 wurden 1314 Cannabispflanzen in der Wohnung sichergestellt.

Die Verteidiger des Ehepaars hatten noch einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Er habe einem Zeugen bei einer Befragung Worte in den Mund gelegt. Dies wurde als „unbegründet“ zurückgewiesen. In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass sie davon überzeugt sei, dass der Arzt die Cannabisplantage gemeinsam mit seinem ehemaligen Mieter betrieben habe. Spätestens Ende 2013 sei seine Ehefrau ebenfalls eingeweiht gewesen, wobei ihr aber nur Beihilfe zum BTM-Handel angelastet werden könne.

Die Aussage des bereits verurteilten Mieters beschrieb sie als sehr „detailreich“. Zudem sei er konstant bei seinen Angaben geblieben, sodass sie diese als glaubwürdig betrachte. Strafmildernd sei Folgendes: Die Tat liege länger zurück, und die Beschuldigten seien zum Tatzeitpunkt nicht vorbestraft gewesen. Da es allerdings um Cannabis in großer Menge gehe und man zudem von einer professionellen Plantagenbetreibung sprechen könne, forderte sie für den Arzt eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und zehn Monaten und für seine Ehefrau eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren.

Die Verteidigerin des Arztes setzte dem entgegen, dass sie die Aussage des ehemaligen Mieters für überhaupt nicht glaubwürdig halte und verwies darauf, dass „keinerlei Fingerabdrücke“ ihres Mandanten in den Plantagen-Räumlichkeiten gefunden worden seien. Zudem habe er sowohl der Polizei als auch einem Privatdetektiv gegenüber die Vermutung geäußert, dass sein Mieter in der fraglichen Wohnung eine Cannabisplantage betreiben würde. Die Anwältin forderte darum einen Freispruch.

Dem schloss sich der Verteidiger der Ehefrau an. In der „sehr umfangreichen Ermittlungsakte“ zu dem Fall käme seine Mandantin gar nicht vor. Es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, die für eine Tatbeteiligung der Frau sprächen.

(sts)
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