Nettetal Kita-Satzung: Ratsmehrheit gegen Erstattung

Nettetal · Sollte die Satzung rechtswidrig sein, haben nur Eltern Anspruch, die Widerspruch eingelegt haben

Alles deutet darauf hin, dass Eltern in Nettetal mit mindestens zwei Kindern in Tagesbetreuung auf eine eventuelle Rückerstattung der Kita-Beiträge hoffen können. Die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster für die rechtswidrige Kempener Satzung über die Kita-Beiträge für Geschwisterkinder liegt jetzt vor. Nun prüft die Stadt Nettetal die eigene Beitragssatzung. Dies bestätigte gestern Armin Schönfelder, Erster Beigeordneter. Aus Reihen der Politik gehen mehrere davon aus, dass auch die Nettetaler Satzung rechtswidrig ist.

Die Münsteraner Richter kritisierten einen Passus der Kempener Satzung, nach der Eltern für das Geschwisterkind eines (beitragsfreien) Vorschulkindes Kita-Gebühren zahlen müssen. Denn nach der Geschwisterkindregelung müssen diese auch beitragsfrei sein. In Nettetal wurde der Geschwisterkindbeitrag vor einem Jahr auf einen ermäßigten Beitrag auf 80 Prozent festgelegt. "Das OVG nennt dies eine Ungleichbehandlung. Entweder müssten alle Geschwisterkinder, egal ob von Vorschulkindern oder jüngeren, ermäßigt werden oder keines", erläutert Schönfelder die Rechtssprechung. "Das sehen wir allerdings anders. Unserer Meinung nach wird durch unsere Variante niemand benachteiligt, einige erhalten zudem eine Ermäßigung. Somit sind die Eltern bessergestellt."

In der kommenden Woche wird die Verwaltung die Prüfung der Nettetaler Satzung laut Schönfelder abgeschlossen haben. Danach müsse womöglich beraten werden, wie die neue Satzung aussehen soll. Zudem muss beratschlagt werden, ob es auch eine freiwillige Rückerstattung der Kita-Gebühren für diejenigen gibt, die keinen Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben. Rechtlich haben diese Eltern keinen Anspruch. "Dennoch wollen wir als familienfreundliche Stadt gelten. Somit wird sich eine Lösung finden. Auch eine Teilerstattung wäre eine Möglichkeit", sagt Schönfelder. Letztlich müsse das aber die Politik im nächsten Jugendhilfeausschuss (28. September) entscheiden. Die Entscheidung betrifft mehr als 55 Eltern. Eine vollständige Rückerstattung würde die Stadt rund 100.000 Euro kosten.

Für CDU-Fraktionsvorsitzenden Ingo Heymann kommt das nicht in Frage. "Es sollte nur derjenige Geld erstattet bekommen, der auch Widerspruch eingelegt hat. So sagt es auch die Rechtsprechung", betont er. Dem stimmt auch Hans-Willy Troost (FDP) zu: "Wir können doch nicht nachrecherchieren, wen es alles betrifft. Die Eltern sollten sich von sich aus melden." CDU und FDP haben im Rat eine Stimme Mehrheit. Fristgerecht haben sechs Familien Widerspruch eingelegt.

Die SPD und die Grünen sind anderer Meinung: "Es ist nicht richtig, dass nur die Geld bekommen, die Rechtsmittel eingelegt haben. Frei nach dem Motto: Glück für denjenigen, der es mitbekommen hat, Pech für die anderen", sagt Renate Dyck, SPD-Fraktionsvorsitzende. "Es sollte gerecht zugehen, auch wenn das eine höhere Belastung für die Stadt bedeutet." Dem stimmen auch die Grünen zu: "Ein Schwerpunkt unserer Stadt ist die Familienfreundlichkeit. Dann können wir es nicht gutheißen, dass nun mit zweierlei Maß gemessen werden soll", sagt Fraktionsvorsitzender Guido Gahlings.

In einem Punkt ist sich die Politik aber einig: Sollte eine neue Satzung formuliert werden müssen, plädieren CDU, FDP und Grüne für eine gänzliche Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder von Vorschulkindern.

(RP)
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