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Im Landschaftschutzgebiet am Kreuzgarten in Schaag Neue Rodung auf Ausgleichsflächen

Schaag · Anwohner und Naturschützer sind entsetzt und haben die Polizei eingeschaltet: Das Ordnungsamt stoppte am Wochenende erneute Rodung im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten in Schaag.

 Kreuzgarten

Kreuzgarten

Foto: Parents for futrue Kreis Viersen/Parents for future Kreis Viersen

Nachbarn und Naturschützer gaben am Samstag Alarm.  Im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten wurden am frühen Morgen, kurz vor Ende der Rodungssaison, wieder Rodungsarbeiten auf einer im Flächennutzungsplan eingetragenen Ausgleichsfläche vorgenommen. An dieser Stelle kam es bereits vor drei Wochen zu Konflikten. Der Eigentümer hatte zu diesem Zeitpunkt schon eine größere Ausgleichsfläche komplett roden lassen und auch dort schon versucht, die vorliegende Fläche zu roden. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises stoppte die Rodung.

Wie die Parents for Future im Kreis Viersen weiter berichten, waren sich Anlieger und Umweltschützer ihrer Sache, die jetzige Rodung stoppen zu können, sicher. Sie hatten von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen die Aufforderung, bei erneuten Rodungsarbeiten die Polizei einzuschalten.

Der Eigentümer, der aus dem Märkischen Kreis kommt, hatte es nun nach Angaaben der Naturschützer am Samstag in kürzester Zeit zusammen mit vier anderen Arbeitern mit Kettensägen geschafft, schon fast die Hälfte der Fläche abzuholzen.

Die Polizei einzuschalten, habe sich als schwierig erwiesen, weil sich die Polizei nach Angaben der Umweltschützer zunächst nicht zuständig gefühlt habe. Da Wochenende war, sei auch die zuständige Behörde des Kreises nicht erreichbar gewesen. So musste der Wochenenddienst des Ordnungsamtes der Stadt Nettetal über die Polizei eingeschaltet werden. Das alles habe Zeit in Anspruch genommen und für Verzögerungen gesorgt.

Das Thema Ausgleichsflächen ist schwierig. Mit der Eingriffsregelung sollen laut Bundesnaturschutzgesetz negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Faktisch gebe es aber keine wirkliche Kontrollinstanz für Ausgleichsflächen. Formal seien die Unteren Behörden für die Kontrolle der korrekten Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung zuständig. Diese könnten dieser Aufgabe aber meist nicht nachkommen, sodass Missstände nicht erkannt und nicht behoben würden.

 Dem Vernehmen nach behauptete im vorliegenden Fall der Eigentümer, er habe eine mündliche Genehmigung der Wald und Holz NRW, diese Ausgleichsfläche im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten roden zu dürfen. Eine schriftliche Genehmigung habe er nicht.

Der hinzugerufene Vertreter des Ordnungsamtes konnte Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen und bestätigte dann, dass die Situation unklar sei. Die Rodung wurde einstweilen abgebrochen und es wurde angeordnet, die Rodung bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage einzustellen.

Die Umweltschützer fragen sich, welchen Sinn es mache, Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen anzulegen, die dann nach kurzer Zeit wieder ganz normal bewirtschaftet werden könnten.

(hb)
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