Für Einzelhandel, Gastronomie und Sportvereine in Nettetal CDU unterstützt Gastronomie und Sportvereine

Nettetal · In den beiden Anträgen der CDU-Fraktion geht es um die Folgen der Corona-Pandemie. Die Stadt solle auf die Gebühren für Außenanlagen und Hallenbenutzung auch in 2022 verzichten.

 In der Fußgängerzone in Kaldenkirchen nutzen Gastronomie und Einzelhandel gern auch Außenflächen. Dafür wären Gebühren fällig.

In der Fußgängerzone in Kaldenkirchen nutzen Gastronomie und Einzelhandel gern auch Außenflächen. Dafür wären Gebühren fällig.

Foto: Joachim Burghardt

(hb) Die CDU-Fraktion hat jetzt zwei Anträge gestellt, um besondere Härten in der Zeit der Corona-Pandemie ausgleichen zu helfen. Der erste Antrag meint Einzelhandel und Gastronomie: Die inzwischen zwei Jahre andauernde Corona-Pandemie habe dazu geführt, schreibt die CDU, dass der Einzelhandel in den Innenstädten, aber auch die Gastronomie an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gekommen seien. Auch wirtschaftliche Hilfen von Land und Bund könnten das nicht ausgleichen. Die bestehenden Einschränkungen – wie die 2G-Regelung oder 2G+- Regelung, der Aufruf des Staates, nicht zwingend erforderliche Kontakte möglichst zu vermeiden oder Maskenpflichten – führten zu Umsatzeinbußen in erheblicher Höhe.

Die Stadt Nettetal hat in der Vergangenheit von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum in den Innenstädten für den Einzelhandel und die Gastronomie im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes schon einmal abgesehen. Nunmehr sei es angezeigt, auch für das Jahr 2022 auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten. Damit werde jedenfalls in einem kleinen Umfang eine Kostenbelastung reduziert und die Chance gegeben, sich als Einzelhandel und Gastronomie vor Ort in größerem Umfang zu zeigen. Zudem solle der „Neustart nach Corona“ durch die Stadt Nettetal erleichtert werden.

Der zweite Antrag betrifft die Sportvereine. Die CDU-Fraktion beantragt, dass die für das zurückliegende Jahr 2021 errechneten Hallennutzungsgebühren endgültig nicht erhoben und für das laufende Jahr 2022 auf eine Festsetzung und Erhebung verzichtet wird. Die Nettetaler Sportvereine mit mehr als 11.000 Mitgliedern stünden auch weiterhin pandemiebedingt vor großen Herausforderungen. Die aktuelle Herausforderung bestehe darin, dass die Sportvereine seit über zwei Jahren ihr normales Sportangebot nicht mehr durchgehend anbieten können. Durch Verzicht auf die Erhebung von Hallennutzungsgebühren könne die Stadt Nettetal einen unmittelbaren Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Sportvereine leisten. Dieses Geld könne eingesetzt werden, um den Neustart nach der Pandemie zu erleichtern.

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