Gebühren und Abgaben in Nettetal Die Bestattungskosten sollen leicht steigen

Nettetal · Im Betriebsausschuss stehen die Friedhofsgebühren an. Die Verwaltung zeigt anhand von Gebührenbeispielen moderate Steigerungsraten zwischen vier und sechs Prozent auf. Ungeklärt ist der Zustand der Friedhofsbauten.

 Der Friedhof Kaldenkirchen ist einer von sechs städtischen Friedhöfen, für die ab 1. Januar eine neue Gebührensatzung gilt. Je nach Bestattungsart steigen die Preise zwischen vier und sechs Prozent.

Der Friedhof Kaldenkirchen ist einer von sechs städtischen Friedhöfen, für die ab 1. Januar eine neue Gebührensatzung gilt. Je nach Bestattungsart steigen die Preise zwischen vier und sechs Prozent.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Die Friedhofsgebühren sollen bei den Nutzungsrechten um knapp sieben Prozent steigen, die Bestattungskosten insgesamt steigen zwischen vier und sechs Prozent. Das zeigen die Vorlagen der Verwaltung für den Betriebsausschuss Nettebetrieb am Mittwoch. Dort standen die Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Friedhöfe an. Wichtig zu wissen für die private Grabpflege: Ab 1. Januar sind Herbizide und Pestizide jeglicher Art verboten. Diese Regelung soll im Paragrafen 25 Absatz 3 aufgenommen werden, „um die Artenvielfalt zu schützen, die Natur zu schonen und die Gesundheit der auf dem Friedhof tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten“, heißt es in der Vorlage. Ein weiterer Vorschlag ist ein Verbot für Grabsteine aus Ländern, in denen Kinderarbeit üblich ist. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2015 im Bestattungsgesetz verankert, dass Grabsteine auf den Friedhöfen nicht aufgestellt werden dürfen, wenn diese aus eventueller Kinderarbeit stammen könnten. Durch ein Gutachten im Jahr 2018 konnte das Gesetz um eine Liste kritischer Herkunftsstaaten ergänzt und die Ausschreibung für Zertifizierungsstellen auf den Weg gebracht werden, wodurch für die Kommunen die Voraussetzungen geschaffen wurden, das Gesetz auch praktisch anwenden zu können.