Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten in Nettetal Rodung in Schaag - Landesbetrieb Wald und Holz kümmert sich

Schaag · Ende Januar und erneut jetzt am vergangenen Samstag wurden auf Ausgleichsflächen im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten Bäume gefällt. Inzwischen ist geklärt, dass nicht die Stadt Nettetal und auch nicht der Kreis Viersen zuständig sind, sondern der Landesbetrieb Wald und Holz.

 Zur ersten Rodung auf Ausgleichsflächen im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten wurde auch schweres Gerät eingesetzt.

Zur ersten Rodung auf Ausgleichsflächen im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten wurde auch schweres Gerät eingesetzt.

Foto: Parents for futrue Kreis Viersen/Parents for future Kreis Viersen

(hb) Am Samstag wurden erneut in Ausgleichsflächen im Landschaftsschutzgebiet am Kreuzgarten in Schaag Bäume gefällt. Der private Eigentümer hatte bereits im Januar Bäume roden lassen. Auf Initiative von Anwohnern und Naturschützern wurde die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen informiert. Vertreter der Behörde stoppten damals die Rodung.

Bei den erneuten Baumfällungen in Schaag am Samstag, gab es Probleme in der Abstimmung der Behörden. Die untere Naturschutzbehörde hatte den Naturschützern von Parents for Futrue geraten, im Wiederholungsfalle die Polizei zu rufen. Die Polizei soll sich nach Angaben der Naturschützer am Samstag nicht zuständig gefühlt haben. Die Untere Naturschutzbehörde konnte am Wochenende nicht alarmiert werden. Danach schritt das Ordnungsamt der Stadt Nettetal ein. Das stoppte die Rodung erneut, bis zur Klärung der Zuständigkeiten. Auf Nachfrage der Redaktion beim Kreis Viersen teilte dieser mit, dass für die betroffenen Kompensationsflächen der Landesbetrieb Wald und Holz zuständig sei. Der Kreis habe den Landesbetrieb umfassend über die aktuellen Ereignisse informiert. Sollten in der Zeit bis zur Klärung des Sachverhalts durch den Landesbetrieb die Rodungsarbeiten fortgesetzt werden, werde das Ordnungsamt der Stadt Nettetal über die Leitstelle alarmiert. Wann der Landesbetrieb Wald und Holz zu einem Ergebnis gekommen sein wird, ist noch unklar. Der Eigentümer berief sich gegenüber den Nachbarn auf eine mündlich erteilte Genehmigung durch den Landesbetrieb. Ab 1. März gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz allerdings bis zum 30. September eine Schonfrist für Vögel, solange dürfen keine Bäume und Sträucher gefällt oder beschnitten werden.

(hb)
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