Nettetal Haftbefehl gegen Pfarrer

Nettetal · Sexuellen Missbrauch in 37 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Krefeld dem aus Willich stammenden Pfarrer Georg Kerkhoff vor. Sie fürchtet: Es könnte schwierig werden, einen internationalen Haftbefehl gegen ihn umzusetzen.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Krefeld soll der früher in Nettetal tätige Pfarrer Georg Kerkhoff in den Jahren 2002 bis 2006 in 37 Fällen Kinder und Jugendliche missbraucht haben. Wie Hans-Dieter Menden, Sprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld, gestern weiter sagte, gehe die Behörde in einigen Fällen sogar von schwerem sexuellen Missbrauch aus. Daher hat sie einen Internationalen Haftbefehl gegen den derzeit in Südafrika vor Gericht stehenden suspendierten Priester erwirkt. Ob der allerdings in Südafrika umgesetzt werden kann, ist fraglich.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Krefeld habe Südafrika ein internationales Abkommen, das den Vollzug internationaler Haftbefehle regele, gekündigt, sagte Menden weiter. Die Ermittlungsbehörden in Südafrika widersprechen: Es gebe ein Abkommen. Ein Haftbefehl, von dem den südafrikanischen Behörden nach eigenen Angaben nichts bekannt ist, könne vollzogen werden, wenn ein in Johannesburg gegen Kerkhoff anhängiges Gerichtsverfahren beendet sei.

Verfahren in Südafrika

Georg Kerkhoff, der 2007 im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz die Seelsorge in der deutschsprachigen Katholischen Gemeinde St. Bonifatius in Johannesburg übernommen hatte, steht in Südafrika vor Gericht. Die Behörden dort werfen ihm vor: Er soll bei einem Camp für Kommunionkinder Kinder sexuell belästigt haben. Georg Kerkhoff bestreitet dies.

Bei der Staatsanwaltschaft Krefeld waren Beschuldigungen gegen den Priester eingegangen, er habe Minderjährige in Deutschland sexuell missbraucht. Kerkhoff hatte sich im vergangenen Frühjahr bei der Behörde selbst angezeigt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe träfen in vielen Punkten zu, hatte der Priester nach Angaben des Bistums Aachen bestätigt. Ein schriftliches Geständnis, das ein Anwalt des Priesters nach Deutschland holen wollte, gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Krefeld bislang noch nicht.

Mit einem raschen Ende des Gerichtsverfahrens in Südafrika ist nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden in Südafrika nicht zu rechnen. Frühestens, so sagte der zuständige Ermittlungsbeamte, werde der Prozess gegen Ende August beendet sein. Es sei aber auch möglich, dass sich das Verfahren noch bis in das nächste Jahr hinziehen könne. Auch Johannes Heibel von der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ins Sinsheim geht nicht von einem schnellen Ende des Verfahrens aus. Eltern der betroffenen Kinder hatten sich an diese Initiative gewandt und sie um Hilfe gebeten.

In dieser Woche wurden auf Anordnung des Gerichts während des Prozesses in Johannesburg zwei Kinder befragt, die der Priester belästigt haben soll, teilten die südafrikanischen Ermittlungsbehörden weiter mit. Die Kinder, die mittlerweile wieder in Deutschland leben, waren dafür nach Johannesburg geflogen worden.

(RP)
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