Nettetal Garagenbesitzer muss Rinne entfernen

Nettetal · Seit drei Jahren wird um die Entwässerung auf einem Garagenhof in Leuth prozessiert. Ein Grundstücksbesitzer wollte eine neue Garage errichten. Doch das Fallrohr des Nachbarn verhinderte einen grenznahen Bau. Jetzt muss es weg

 Die auf diesen Garagenhof in Leuth ist Anlass für einen Rechtsstreit. Das Grundstück links (mit dem Bauwagen) kann nur bebaut werden, wenn die Entwässerung des Nachbarn geklärt ist. Jetzt hat die Stadtverwaltung eine Lösung vorgeschlagen, die der Kreis Viersen aber noch genehmigen muss. RP-Foto: Buschkamp

Die auf diesen Garagenhof in Leuth ist Anlass für einen Rechtsstreit. Das Grundstück links (mit dem Bauwagen) kann nur bebaut werden, wenn die Entwässerung des Nachbarn geklärt ist. Jetzt hat die Stadtverwaltung eine Lösung vorgeschlagen, die der Kreis Viersen aber noch genehmigen muss. RP-Foto: Buschkamp

Foto: Entwässerung

Peter und Karin Guré führen mit ihrem Grundstücksnachbarn Am Wedemshof einen Rechtsstreit; das Verfahren läuft zurzeit am Amtsgericht Nettetal. Das Problem für die Gurés: Sie können nicht grenznah an die benachbarte Garage von Heinz-Robert Reiners bauen, weil er seine Garage über eine überstehende Dachrinne und ein Fallrohr entwässert - und das endet auf ihrem Grundstück. Sie wollen vor Gericht erreichen, dass er dies entfernt.

Entfernen wollte Reiners das Fallrohr bisher nicht - er sah sich im Recht, weil er sich vor 40 Jahren mit dem damaligen Grundstücksbesitzer über die Entwässerung geeinigt hat, erklärte er gegenüber unserer Redaktion.

Laut dem Ehepaar Guré habe ihr Garagennachbar bisher alle Vorschläge - wie die Verlegung des Regenrohres in die andere Richtung - abgelehnt. Der Bau einer neuen Garage - nur deshalb hat das Paar die Fläche auf dem Garagenhof überhaupt gekauft - ist damit bisher aber unmöglich.

Vor fünf Wochen hat die Stadt Nettetal aktiv eingegriffen. Sie hat alle heutigen Garagenbesitzer zu einem Gespräch eingeladen; mit am Tisch waren auch Vertreter des Abwasserbetriebs Nettebetriebs. Das Ziel, so Stadtsprecher Jan van der Velden, war, "eine Lösung für die Entwässerung zu finden".

Peter Funken, Leiter des Bereichs Abwasser im Nettebetrieb erklärt auf Anfrage: "Wir müssen die Versickerung auf diesem Garagenhof legalisieren." Die Garagen seien in den 1970er Jahren errichtet worden. Unterlagen dazu, die Auskunft über die Entwässerung der sechs Gebäude geben, würden nicht mehr existieren. Funken räumt ein, dass damals wohl versäumt worden sei, die Entwässerung richtig zu berücksichtigen.

Laut der Technischen Beigeordneten Susanne Fritzsche besteht aber ein "allgemeiner Kanal- und Benutzerzwang" bei der Entwässerung.

Auf dieses Problem der nicht genehmigten Entwässerung sei man Funken zufolge erst aufmerksam geworden, als die neuen Grundstücksbesitzer eine Garage bauen wollten und dazu eine Genehmigung brauchten.

Wie die Lösung jetzt aussehen könnte: "Herr Reiners wird das Fallrohr in seiner Garage so umlegen, dass er über ein Nachbargrundstück und dann in eine Versickerungsmulde auf städtischen Gebiet entwässert", sagt Jan van der Velden. Eine solche Einigung mit Reiners und dem entsprechenden Nachbarn gebe es. Zur Höhe der Kosten und zu deren Übernahme konnte Peter Funken keine Angaben machen. Der Kreis Viersen als übergeordnete Behörde bestätigte gestern lediglich, dass er in diese Genehmigung eingebunden ist. Wie es jetzt weitergeht: Der Antrag liegt bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises vor. Wie lange eine Genehmigung dauern wird, ist noch unklar. Nach der Genehmigung und der Umsetzung der neuen Entwässerung könnte auch das Ehepaar Guré mit dem Bau beginnen.

Peter und Karin Guré wissen bisher von dieser Lösung nichts. Auf Ihre Anfragen haben sie vom Abwasserbetrieb im März lediglich einen kurzen Brief erhalten, dass nach einer Lösung gesucht werde. Peter Guré jedenfalls ist verwundert. "Die Nichtbeachtung der Anschlusspflicht an den Kanal vor 40 Jahren scheint offensichtlich für Herrn Reiners ohne Folgen zu sein." Der Leuther erinnert sich daran: "In unserem Baugebiet wurden zur selben Zeit wie am Garagenhof Garagen gebaut. Jeder musste einen Entwässerungsplan vorlegen."

Worüber er sich ärgert: "Wir werden weiterhin im Unklaren gelassen und hätten eigentlich nach dieser unendlichen Geschichte eine Stellungnahme der Stadt Nettetal erwartet." Das Verfahren verlaufe weiterhin sehr schleppend. Nach Einschätzung des Paares ist "Herr Reiners der Verursacher". Es behält sich vor, entgangenen Mietkosten für die Garage einzufordern. Zudem solle Reiners für Gerichts-, Schlichter- und Anwaltskosten aufkommen. Was sich die Curés auch fragen: "Hätte sich die Stadt Nettetal beziehungsweise der Nettebetrieb auch für uns so eingesetzt, wenn wir die Gesetze missachtet hätten?"

(busch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort