Prozessauftakt in Krefeld Fünf Angeklagte aus Nettetal wegen Sozialbetrug vor Gericht

Nettetal/Krefeld · Vor dem Landgericht Krefeld sind fünf Frauen und Männer aus Nettetal angeklagt. Vorwurf: Sie sollen eine große Zahl von rumänischen Frauen im Textilsektor beschäftigt haben, ohne Sozialabgaben abzuführen.

Das Landgericht in Krefeld (Symbolbild).

Das Landgericht in Krefeld (Symbolbild).

Foto: dpa/Ina Fassbender

Vor dem Krefelder Landgericht begann jetzt der Prozess gegen insgesamt fünf rumänische und mazedonische Staatsangehörige aus Nettetal im Alter zwischen 36 und 64 Jahren. Konkret geht es um zwei Männer und drei Frauen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, in mehreren Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben beziehungsweise  Beihilfe dazu geleistet zu haben. Verhandelt wird vor der 4. Großen Strafkammer – als Wirtschaftskammer.

Zwei der Angeklagten, ein Mann und eine Frau, sollen in der Zeit von Mai 2011 bis Oktober 2014 in Nettetal zwei Gesellschaften geführt haben, die sich auf Dienstleistungen im Textilsektor spezialisiert hatten. Für diese Unternehmen hätten eine große Anzahl rumänischer Frauen gearbeitet, bei denen vorgegeben worden sei, es handele sich um Selbstständige. Tatsächlich seien sie aber angestellte Arbeitnehmerinnen gewesen.

Zudem wurden andere Arbeiterinnen als kurzfristig Beschäftigte angemeldet, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hätten. Laut Anklageschrift erhielten die Rumäninnen übrigens einen Stundenlohn von lediglich drei bis fünf Euro und waren in Wohncontainern untergebracht. Von dort aus wurden sie morgens zu ihrer Arbeitsstelle gefahren. Alle Frauen seien nicht ordnungsgemäß beim zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet worden. Auf diese Weise wurden dabei diesen Stellen Sozialversicherungsbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 720.000 Euro vorenthalten.

Drei der Angeklagten sind wegen Beihilfe angeklagt. So soll ein 64-jähriger Beschuldigter zum Beispiel die Löhne für die Arbeitnehmerinnen berechnet haben und einer der mitangeklagten Frauen wird unter anderem vorgeworfen, Lohnauszahlungen vorgenommen zu haben.

Beim ersten Verhandlungstag fehlte eine Beschuldigte. Sie ist wohl ernsthaft erkrankt und befindet sich derzeit im Krankenhaus. Die Kammer beriet kurz und beschloss aufgrund dieser Information, das Verfahren gegen die entsprechende Angeklagte von dem Prozess abzutrennen.

Der Verteidiger eines weiteren Beschuldigten wies darauf hin, dass sein Mandant wegen des Todes seiner Ehefrau – sie starb vor einem Jahr – psychisch angeschlagen sei. Er leide unter einer depressiven Verstimmung und würde deshalb demnächst teilstationär in einer Klinik behandelt werden. Die Vorsitzende Richterin verlas ein entsprechendes Schreiben, in dem der Arzt des Angeklagten rät, seinen Patienten von dem Gerichtsprozess, der ihn in seiner Situation zu sehr belasten würde, zu befreien. Die Kammer sowie die Staatsanwältin zeigten Verständnis, sahen jedoch „keine Anhaltspunkte für eine Verhandlungsunfähigkeit“ des 56-jährigen Beschuldigten.

Der Prozess wird am Montag, 27. Januar, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Weitere Termine bis März folgen.

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