Nettetal Freispruch für Milchbauern

Nettetal · Das Hauptzollamt warf Nettetaler Milchbauern vor, innerhalb von vier Jahren knapp 4,1 Mio. Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Das Finanzgericht Düsseldorf und das Landgericht Krefeld sehen keine Beweise.

 Milchkühe warten darauf, dass sie gemolken werden. Die Milchquote an sich ist für viele Bauern bereits ein Wirtschaftsgut.

Milchkühe warten darauf, dass sie gemolken werden. Die Milchquote an sich ist für viele Bauern bereits ein Wirtschaftsgut.

Foto: AP

Die 4. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts hat gestern einen 61-jährigen Nettetaler Landwirt und seine 57-jährige Ehefrau vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Anklage warf beiden vor, sie hätten von 1998 bis 2002 — in insgesamt vier Milchwirtschaftsjahren — die gesamte in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb ermolkene Milch vermarktet. Dabei hätten sie fälschlicherweise angegeben, dass die Milch von zwei verschiedenen Milcherzeugern stamme.

Dies zuständige Hauptzollamt hatte schöpfte Verdacht und prüfte die Angaben. Es kam zum Ergebnis, dass die Milch in nur einer Herde produziert wurde. Die verkürzten Abgaben beliefen sich in den vier Jahren auf insgesamt 4,1 Mio. Euro, ermittelte das Hauptzollamt. Der Landwirt zog daraufhin als Kläger vor das Düsseldorfer Finanzgericht. In dem folgenden Prozess, der im November 2011 zu Ende ging, erläuterte der 61-Jährige, dass er seit etwa 1990 Teile des Betriebes an seine Frau verpachtet habe. Damit sei sie in diesem Bereich für ihre eigene Kuhherde zuständig gewesen.

Immer getrennt

"Die Herden standen immer getrennt voneinander. Meine zum Beispiel links vom Weg, ihre rechts", erklärte der Landwirt gestern. Natürlich habe seine Frau auch ein eigenes Konto und eigene Geschäftsbücher geführt. Auf diese Weise seien, auch wegen der "Milchquote", zwei Betriebe auf einem Hof entstanden.

"Über die Jahre schlossen meine Frau und ich immer wieder untereinander Pachtverträge ab", fuhr der 61-Jährige fort. Zunächst habe er mehr Tiere besessen, später seine Frau. Welches Tier zu welcher Herde gehörte, sei unter anderem anhand von Ohrmarken stets erkennbar gewesen. Außerdem seien die Tiere natürlich in unterschiedlichen Ställen untergebracht worden. "Wir hielten die Kühe also definitiv getrennt voneinander, sie wurden getrennt gemolken, und die gewonnene Milch lagerte selbstverständlich auch in unterschiedlichen Tanks", sagte der Landwirt aus.

Das Düsseldorfer Finanzgericht gab dem Landwirt Recht. Die Ehefrau könne als Pächterin angesehen werden, sie sei unabhängig von ihrem Gatten tätig gewesen. Und wenn die gewonnene Milch getrennt voneinander gelagert werde, sei es legitim anzugeben, dass dieses Produkt von zwei Erzeugern stamme, auch wenn es von ein und demselben Hof komme. Letztlich sei nicht beweisbar, ob es auf dem Hof nur eine Herde oder eben zwei gegeben habe.

Freispruch

Die 4. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts kam gestern in einer kurzen Verhandlung zu demselben Schluss. "Kann man feststellen, ob die Herden wirklich getrennt gehalten worden sind oder nicht? Nein, das kann man nicht", erklärte der Vorsitzende. Der Anklagevorwurf der Falschaussage und des damit einhergehenden Vorwurfs der Steuerhinterziehung könne also nicht bewiesen werden und deshalb seien die Angeklagten freizusprechen.

(sts)
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