Nettetal Fluggesellschaft lässt Passagiere stehen

Nettetal · Wegen eines technischen Defekts musste ein kleinerer Flieger eingesetzt werden. Helmut Sommerfeld aus Nettetal sowie rund 20 weitere Fluggäste, die von Alicante nach Düsseldorf wollten, wurden vertröstet. Es sei kein Platz mehr

Rechtzeitig steht Helmut Sommerfeld aus Nettetal am Check-In-Schalter des Flughafens Alicante. Auf den Bildschirmen wird der Eurowings-Flug 4U9439 von Alicante nach Düsseldorf angezeigt - doch nach Düsseldorf kam Sommerfeld dennoch nur über Umwege. Und zwar mit mehr als 24 Stunden Verspätung. Wie Eurowings auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, musste die Maschine aufgrund von technischen Gründen getauscht werden. "Ursprünglich war eine A320 mit 180 Sitzen geplant, die gegen eine A319 mit 150 Sitzplätzen getauscht werden musste", sagt Katharina Muschalla, Eurowings Pressesprecherin. Mehr als 20 Fluggäste konnten laut Sommerfeld ihre Reise nach Düsseldorf deshalb nicht antreten.

Unter den abgewiesenen Passagieren waren auch Familien mit Kindern. "Wir prüfen gerade eine Sammelklage", sagt Sommerfeld und ergänzt: "Die Informationsvermittlung vor Ort war unzureichend. Zu keinem Zeitpunkt wussten wir, warum wir nicht mitfliegen dürfen."

Doch welche Rechte haben abgewiesene Passagiere, ab wann haben sie Anspruch auf Verpflegung und Übernachtungen und wie hoch ist der Schadensersatz? Laut der Verbraucherzentrale haben auch bei kurzfristigen Flugausfällen, Überbuchungen sowie Verspätungen von mindestens drei Stunden Passagiere einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Gerade Überbuchungen sind im Luftverkehr kein seltenes Phänomen. Wer wegen einer Überbuchung nicht planmäßig fliegen kann, erhält neben der Erstattung des Flugpreises einen Schadensersatz von bis zu 600 Euro. Diese Ausgleichszahlung berechnet sich laut Verbraucherzentrale vor allem nach der Länge der Flugstrecke. Ein paar Beispiele: Bei einer Strecke von bis 1500 Kilometer bekäme der Passagier 250 Euro, bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei einer Distanz mehr als 3500 Kilometer wären 600 Euro fällig.

Gleichzeitig müsse sich die Fluggesellschaft um die Verpflegung und Unterkunft der zurückgebliebenen Passagiere kümmern. Bei einem Weiterflug am nächsten Tag stehe dem Fluggast somit eine Hotelübernachtung mit Transfer zu. Zu den weiteren Betreuungsleistungen vor Ort zählen unter anderem kostenlose Mahlzeiten, Getränke und zwei Telefongespräche, wie die Verbraucherzentrale informiert.

Akzeptiert ein Fluggast einen Ausweichflug zu einem anderen Zielflughafen, müsse die Fluggesellschaft einen Weitertransport zum ursprünglichen Zielflughafen gewährleisten. Auch im Falle von Sommerfeld erfolgte die Rückreise nicht zum geplanten Flughafen Düsseldorf. "Wir sind in Köln-Bonn gelandet, doch nach der Odyssee ließ ich mich lieber von meinem Sohn abholen", sagt der Nettetaler.

Eurowings bedauert den Vorfall und betont: "Die Sicherheit unserer Passagiere und Besatzungsmitglieder hat zu jeder Zeit oberste Priorität", sagt die Sprecherin der Fluggesellschaft.

(RP)
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