Kreis Viersen Dynamopflicht fällt weg: Radler verwirrt

Kreis Viersen · Eigentlich sollte die neue, vom Bundesrat beschlossene Abschaffung der Dynamopflicht für Fahrräder für Freude sorgen. Stattdessen gibt es jede Menge offene Fragen.

 Martin Gennert, Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Viersen, zeigt ein Rennrad, für das bislang andere Regeln galten.

Martin Gennert, Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Viersen, zeigt ein Rennrad, für das bislang andere Regeln galten.

Foto: Busch

Dass Beleuchtung am Fahrrad wichtig ist, wird wohl niemand ernsthaft abstreiten. Bislang gab es für Fahrräder eine Dynamopflicht, wonach jedes Fahrrad über einen solche Lichtmaschine verfügen musste. Die Ausnahme bildeten lediglich Rennräder mit einem Gesamtgewicht unter elf Kilogramm — hier reichten sogenannte Batteriesteckleuchten aus. "Diese mussten von Rennradfahrern mitgeführt und entsprechend der Lichtverhältnisse angesteckt werden", berichtet Polizeihauptkommissar und Verkehrssicherheitsberater Martin Gennert von der Kreispolizeibehörde Viersen. Was bislang nur für Rennradfahrer erlaubt war, ist nun durch eine Gesetzesänderung für alle Fahrradarten möglich. Der Bundesrat kippte die Dynamo-pflicht.

Doch statt großer Freude herrscht große Verwirrung. Denn das, was das Gesetz vorgibt, ist im Handel bislang gar nicht erhältlich. Im Paragraphen 67 der Straßenverkehrsordnung, der sich mit den lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern beschäftigt, ist die Rede von "für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen". Das Prüfzeichen soll für Frontlampen der Buchstabe K in Kombination mit einer Welle und einem Zifferncode sein. Für Rückleuchten soll der Buchstabe Z zeigen, dass es sich um eine geprüfte Anlage handelt. "Das alles ist sehr löblich. Aber es gibt im Handel derzeit noch überhaupt keine Batterieleuchten, die diese Kennzeichnung erfüllen", berichtet Gennert.

Die Mitarbeiter der Fahrradfachgeschäfte im Kreis Viersen wissen um die Problematik. Was derzeit dort verkauft wird, läuft also lediglich unter dem Begriff "Sicherheitsleuchte" und nicht "geprüfte Batterieleuchte". Die vordere Leuchte muss dabei von Batterien mit sechs Volt oder von Akkus gespeist werden. Gleiches gilt für die Rücklichter. Sechs-Volt-Vorder- oder Rücklichter gibt es bisher aber ebenfalls gar nicht zu kaufen.

Für Missverständnisse sorgt auch die Aussage, dass die "lichttechnischen Einrichtungen vorschriftsmäßig und fest angebracht werden müssen". Hier stelle sich die Frage, was genau darunter verstanden wird, bemerkt Gennert. Heißt "fest angebracht" also auf Dauer angeschraubt, oder ist auch ein Klicksystem als fest montiert anzusehen? Auch beim Bundesverkehrsministerium sind die Probleme bekannt. Es hat für den Herbst versprochen, die Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Der Tipp des Verkehrssicherheitsberaters lautet aber nichtsdestotrotz: Beim Kauf eines Fahrrads nach wie vor auf das Vorhandensein eines Nabendynamos achten. Denn der gibt immer Licht, wenn geradelt wird.

(RP)
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