Krankenhaus Nettetal Besuch im Hospital nur nach Termin möglich

Nettetal · Wer Patienten im Nettetaler Krankenhaus besuchen will, muss einige Regeln beachten: Dazu gehören eine vorherige telefonische Anmeldung, das Tragen einer Maske, das Ausfüllen eines Screening-Fragebogens, das Messen der Körpertemperatur durch das Klinikpersonal und der Eintrag in eine Liste.

 Wer das Krankenhaus Nettetal besucht, muss einige Regeln beachten.

Wer das Krankenhaus Nettetal besucht, muss einige Regeln beachten.

Foto: Busch Franz Heinrich/Busch Franz-Heinrich sen.

Ab sofort sind Besuche im Nettetaler Krankenhaus wieder möglich. Allerdings nur unter strikten Auflagen. So sollen Patienten, Angehörige und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Grundsätzlich sind Besuche nur für Patienten möglich, die länger als drei Tage im Krankenhaus am Sassenfelder Kirchweg bleiben. Patienten können bei Aufnahme zwei Kontaktpersonen angeben, eine davon kann pro Tag zu Besuch kommen.

Die tägliche Besuchszeit von 16 bis 19 Uhr ist pro Besucher auf eine halbe Stunde limitiert. „So wollen wir möglichst vielen unserer Patienten und deren Angehörigen den persönlichen Kontakt ermöglichen, aber gleichzeitig zu viele Kreuzwege und Kontakte in unserem Haus aus Sicherheitsgründen vermeiden“, sagt Jörg Schneider, Geschäftsführer im Nettetaler Hospital. Zudem seien Besuche bis auf weiteres ausschließlich im Patientenzimmer vorgesehen.

Möglich sind Besuche nur nach einer vorherigen telefonischen Anmeldung. Sie findet direkt bei der Station statt. Vom Patienten angegebene Kontaktpersonen können montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr einen Besuchstermin vereinbaren. Station 1a ist erreichbar unter Ruf 02153 125-9711, Station 1b unter der Durchwahl -9721, Station 2a unter -9731, Station 2b unter -9741, Station 3 unter -9761 und die Intensivstation unter -9701. Auf Isolierstationen sind nach wie vor keine Besucher zugelassen.

Gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes und auf Empfehlung der hauseigenen Hygienefachkräfte sind vor Ort zur abgesprochenen Besuchszeit Schutzmaßnahmen erforderlich. Das Krankenhaus darf nur ohne akute Infektionsanzeichen wie Fieber, Husten oder Durchfall betreten werden; die Besucher müssen Mund-Nasen-Schutz tragen. „Mit Schals, Masken aus Taschentüchern oder Haushaltspapier und FFP-Masken mit Ventil können wir die Besucher leider nicht einlassen, da diese Varianten nicht den gleichen Schutz wie klinische Mund-Nasen-Schutz-Masken zur einmaligen Verwendung oder Stoffmasken bieten“, sagt Stefan Russmann, Hygienefachkraft des Krankenhauses. Auch wer eine Maske trägt, müsse den Sicherheitsabstand einhalten, da auch der Mund-Nasen-Schutz das Risiko einer Ansteckung zwar minimiert, aber nicht ausschließt. Laut Russmann sollte auf Besuche weiterhin verzichtet werden, sofern das für Patient und Angehörigen machbar ist.

Neben der Maskenpflicht sowie einer gründlichen Händehygiene beim Betreten und Verlassen von Patientenzimmer und Krankenhaus müssen sich angemeldete Besucher eingangs registrieren und screenen lassen. Dabei misst das Krankenhauspersonal die Temperatur, ein Screening-Fragebogen ist auszufüllen. Dieser kann von der Homepage des Krankenhauses www.krankenhaus-nettetal.de heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir unseren Patienten wieder Besuche ermöglichen können und bitten um Verständnis, dass diese momentan noch an teils unangenehme, aber dringend erforderliche Auflagen gebunden sind“, sagt Schneider über die neue Regelung.

(busch-)
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