Nettetal Rat soll Bürgerbegehren für unzulässig erklären

Nettetal · In der Ratssitzung am 14. Mai steht das Bürgerbegehren zur Werner-Jaeger-Halle an. Die Verwaltung schlägt vor, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Argumentiert wird mit Formfehlern bei der Antragstellung.

 Franz-Heinrich Harmes (links) und Sascha Hagenschneider, zwei der drei Initiatoren der Bürgerinitiative Abriss der Werner-Jaeger-Halle, halten die Kosten für die Sanierung für eine Verschwendung von Steuergeldern.

Franz-Heinrich Harmes (links) und Sascha Hagenschneider, zwei der drei Initiatoren der Bürgerinitiative Abriss der Werner-Jaeger-Halle, halten die Kosten für die Sanierung für eine Verschwendung von Steuergeldern.

Foto: Bürgerinitiative

Wenn der Rat am 14. Mai zusammenkommt, steht das Bürgerbegehren auf der Tagesordnung. „Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Stoppt Steuerverschwendung WJH abreißen“ heißt es unter Top vier. Die Ratsmitglieder sollen den Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückweisen und hilfsweise die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.

Im November hatte der Rat den Grundsatzbeschluss von 2017 mit den Stimmen von CDU und SPD bestätigt und die Renovierung der Werner-Jaeger-Halle in die Wege geleitet. Gegen diesen Ratsbeschluss richtet sich das Bürgerbegehren. Anfang Januar zeigten die drei Initiatoren ihre Absicht an, ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen. In Nordrhein-Westfalen ist für die Unterschriftensammlung das Abdrucken einer Kostenschätzung der gewünschten Maßnahme (also Abriss der Halle) notwendig. Diese wurde von der Verwaltung erstellt. Das Rathaus brauchte neun Wochen und stellte die Kostenschätzung am 14. März zu. Tags zuvor hatten Politiker in Bund und Land wegen der Corona-Krise an die Menschen appelliert, zu Hause zu bleiben. Nach der bis dahin gültigen Gesetzeslage lief die Frist für das Bürgerbegehren am 25. April ab. In der Corona-Krise konnten nicht öffentlich Unterschriften gesammelt werden, lediglich online zum Herunterladen.

Bürgermeister Christian Wagner (CDU) hatte anfangs erklärt, mitzuhelfen, trotz Corona für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. Die Stadt nahm Kontakt zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung auf. Gründonnerstag teilte er den Initiatoren mit, doch nichts tun zu können.

Am 25. April lief die Frist aus. Am selben Tag stellten die Initiatoren den Antrag auf Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens – das, wozu die Stadt den Initiatoren von Anfang an geraten hatte.

Doch inzwischen hat das Rathaus das Rechtsanwaltsbüro Wolter-Hoppenberg aus Münster beauftragt, die Stadt zu beraten. Eine Vertreterin der Sozietät wird auch zur Ratssitzung eingeladen. Die Kanzlei hat das Ergebnis rechtlich überprüft und hält den Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Vorprüfungsantrag) für unzulässig. Er entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften und sei nicht ordnungsgemäß gestellt worden. Die Juristen erklären, die Zulässigkeit des Antrags scheitere daran, dass die Unterschriften des Einleitungsquorums nicht wirksam abgegeben wurden. Denn auf jeder Unterschriftenliste müsse der volle Wortlaut des Antrags enthalten sein. Die Seiten seien aber nur getackert gewesen. Da der Antrag nicht ordnungsgemäß gestellt worden sei, führe er nicht zu einer Hemmung der Frist für die Einreichung des Bürgerbegehrens. Die Frist sei somit in jedem Fall abgelaufen.

Die Initiatoren hatten sich Hilfe beim Verein „Mehr Demokratie“ geholt. In einem Video von Democracy International wirft Franz-Heinrich Harmes Bürgermeister Wagner vor, die Kostenschätzung zu einem Zeitpunkt zugestellt zu haben, an dem wegen Corona keine Unterschriftensammlung mehr möglich war. Das sei eine „mutwillige Aktion“.

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