Nettetal Bürger entscheiden selbst über ihre Daten

Nettetal · Der Bürgerservice der Stadt Nettetal darf nicht ohne weiteres Informationen über die Bürger aus dem Melderegister weitergeben. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Jeder Bürger hat das Recht, Auskünfte über sich unter bestimmten Umständen zu verhindern.

 Im Lobbericher Rathaus können Bürger Widerspruch dagegen einlegen, dass Informationen aus dem Melderegister weitergegeben werden.

Im Lobbericher Rathaus können Bürger Widerspruch dagegen einlegen, dass Informationen aus dem Melderegister weitergegeben werden.

Foto: Busch, Franz-Heinrich

Er kann aber auch die Einwilligung dazu geben, dass Daten aus dem Melderegister weitergegeben werden. Widerspruch oder Einwilligung können formlos beim Bürgerservice im Rathaus und in den Nebenstellen in Breyell oder Kaldenkirchen erklärt werden.

Der Bürgerservice darf sowohl Daten einzelner Bürger als auch so genannte Gruppenauskünfte weitergeben. Das sind beispielsweise Auskünfte über Wahlberechtigte an Parteien oder Wählergruppen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen bis sechs Monate vor dem Wahltermin. Weiterhin dürften Auskünfte an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden erteilt werden. Solche Auskünfte können auch über das Internet abgerufen werden. Will ein Bürger dies alles verhindern, kann er Widerspruch einlegen. Widersprochen werden kann auch der Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung für alle Deutschen, die im Folgejahr volljährig werden.

Die Stadt kann nur dann Informationen zu Bürgern weitergeben, wenn zuvor das Einverständnis des Betroffenen eingeholt wurde. Das sind Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an die Medien sowie an die parlamentarischen Vertretungen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung dürfen weiterhin Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage gegeben werden, die diese Daten veröffentlichen wollen.

(RP)
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