Nettetal Bewährungsstrafe für Nettetaler Steuersünder

Nettetal · Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu 200 gemeinnützige Arbeitsstunden - das ist das Urteil des Krefelder Amtsgerichts gegen einen 49-jährigen Nettetaler. Er war wegen Steuerhinterziehung in zwölf Fällen angeklagt, hat laut Gericht knapp 200.000 Euro hinterzogen.

Der nun Verurteilte hatte vor einiger Zeit eine Firma gegründet, die auf den Verkauf von Tuning-Zubehör spezialisiert war. Die entsprechenden Waren konnten Interessierte damals auch via Internet erwerben. "Trotz Kenntnis seiner Verpflichtung" unterließ es der 49-Jährige jedoch, beim Finanzamt von 2009 bis 2012 Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abzugeben. So entstand dem Fiskus ein Gesamtschaden von mehr als 194.000 Euro. Der Mann auf der Anklagebank zeigte sich voll geständig. Er habe "die Buchhaltung aus den Augen verloren", ihm hätten Rechnungen gefehlt "und so weiter." Jedenfalls sei ihm alles "komplett entglitten." Er wisse, dass er einen großen Fehler gemacht habe. Momentan betreibe er in Viersen einen Kfz-Service. "Selbstverständlich habe ich das mit den Steuererklärungen jetzt im Griff", betonte er. Finanziell sei er eingeschränkt und könne daher zurzeit seine Steuerschulden nicht begleichen. Seine alte Firma werde von einem Freund unter gleichem Namen weitergeführt.

Obwohl der Nettetaler eine "erhebliche Summe" an Steuern hinterzogen hatte, entschieden sich Richter und Schöffen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Gründe: Der 49-Jährige hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und war zuvor noch nie straffällig. Zudem sei seine Sozialprognose günstig.

(sste)
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