Messerstiche in einer Wohnung in Nettetal Angeklagter muss in psychiatrischer Klinik bleiben

Nettetal/Krefeld · Ein 25-jähriger Düsseldorfer verletzte in Nettetal seine Mutter mit Messerstichen. Er musste sich wegen versuchtem Totschlag vor Gericht verantworten. Wegen seiner paranoiden Schizophrenie bleibt er in einer psychiatrischen Klinik.

 Der Treppenaufgang im Landgericht Krefeld.

Der Treppenaufgang im Landgericht Krefeld.

Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, ging jetzt das Sicherungsverfahren zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen einen 25-jährigen Düsseldorfer zu Ende, der in einer Wohnung in Nettetal mit einem Messer auf seine Mutter losgegangen war. Die Kammer entschied am Montag, dass der junge Mann in der Landesklinik, in der er sich derzeit befindet, verbleiben muss.

Dem Düsseldorfer war versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen worden. Diese Tat hatte er allerdings, wie jetzt ein psychologischer Gutachter bestätigte,  im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, da der 25-Jährige unter paranoider Schizophrenie leidet. Konkret war der junge Mann, als er seine Großmutter in Nettetal besuchte,  auf seine ebenfalls anwesende Mutter mit einem Küchenmesser losgegangen und hatte ihr unter anderem in Rücken, Unterarm und Oberschenkel gestochen.  Außerdem schlug er wiederholt auf sie ein. Die Mutter erlitt dabei eine Lungenverletzung sowie diverse Schnittverletzungen und Hautabschürfungen.

Der 25-Jährige äußerte sich vor Gericht ausführlich zu dem Tatgeschehen. Er habe an jenem Tag seine Tabletten gegen die paranoide Schizophrenie nicht genommen. Er habe große Angst vor einem Bekannten verspürt, der ihm, seiner Ansicht nach, etwas antun wolle. Doch die Mutter habe ihm das nicht geglaubt. Deshalb sei er sauer auf sie gewesen. Schließlich „hörte ich Stimmen, die sagten, dass ich meine Mutter angreifen soll.“ Das habe er dann auch gemacht.

Ein forensischer Psychologe, der den Beschuldigten begutachtet hatte, sagte aus, dass der junge Mann unter paranoider Schizophrenie sowie unter dem sogenannten Asperger-Syndrom, „einer Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum“, leide, woraus sich auch soziale Auffälligkeiten, zum Beispiel das Überschreiten von Grenzen, ergeben könnten

Als er seine Mutter angriff, habe sich der 25-Jährige in einer „wahnhaften Situation“ befunden, die unter anderem mit akustischen Halluzinationen („er hörte Stimmen“) einhergingen. Seine Fähigkeit, Unrecht einzusehen, „war aufgehoben.“ Eine Entlassung aus der Psychiatrie sei derzeit nicht anzuraten, da sonst erneut das Abgleiten in einen „psychotischen Zustand“ drohe. Da der Düsseldorfer noch jung sei, bestehe aber die Hoffnung, dass er bald gut auf die entsprechenden Medikamente eingestellt werden und „in ein paar Jahren“ die Klinik verlassen könne.

Eine Rechtsmedizinerin erklärte während des Prozesses vor dem Landgericht Krefeld, dass sich die Mutter beim Eintreffen des Rettungsdienstes zwar nicht in „akuter Lebensgefahr“ befunden habe. Allerdings sei eine Verletzung an der Lunge schwerwiegend gewesen und hätte, bei Nichtbehandlung, zu einem Kollabieren des Organs führen können.

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