Nettetal Angeklagter Kurt S. bereut, Menschen geschädigt zu haben

Nettetal · Der Nettetaler und seine Frau müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, Freunde und Bekannte betrogen zu haben

 Kurt. S. und seine mitangeklagte Ehefrau Christa S. ließen gestern durch ihre Anwälte Aussagen verlesen: Der Nettetaler bereut seine Taten.

Kurt. S. und seine mitangeklagte Ehefrau Christa S. ließen gestern durch ihre Anwälte Aussagen verlesen: Der Nettetaler bereut seine Taten.

Foto: Lammertz

Im Prozess um gewerbsmäßigen Betrug vor der Wirtschaftskammer des Krefelder Landgerichts kamen gestern die Angeklagten Christa und Kurt S. durch ihre Anwälte zu Wort. Das Nettetaler Ehepaar soll Anleger um teils sechsstellige Geldbeträge geprellt haben.

Zu Beginn gab die Richterin ein Vorgespräch wider, das die Kammer mit den Angeklagten, ihren Rechtsvertretern und dem Staatsanwalt nach dem letzten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte. Darin ging es um die Annahme, mit den bis dahin gehörten Zeugen die "kritischeren Fälle" gehört zu haben. Ein Verfahren wurde bereits eingestellt. Es sei davon auszugehen, dass weitere Anklagevorwürfe vorhanden seien, auch für die mitangeklagte Ehefrau.

Der Angeklagte habe zugegeben, Geld für seinen Geschäftsbetrieb statt für Anlagegeschäfte verwendet zu haben, bis dieses Modell geplatzt sei. Nun gehe es um ergänzende Einlassungen, erklärte die Richterin. Danach verlas die Anwältin des Angeklagten Kurt S., Ute Steinbrenner, eine Erklärung ihres Mandanten. Darin erklärt er, Gelder von Menschen angenommen zu haben, die er Jahre, teils Jahrzehnte, kannte. Er habe ihnen höhere Zinsen als Banken versprochen. Diese Gelder habe er seinem laufenden Geschäftsbetrieb zugeführt, jedoch durch Zinszahlungen den Eindruck erweckt, das Geld angelegt zu haben. Er habe versucht, die Zinsverpflichtungen zu erfüllen, dies habe jedoch langfristig nicht funktioniert. Als er im Mai 2010 seine wirtschaftliche Schieflage erkannte, sei er nicht in der Lage gewesen, sich dieser zu stellen. Stattdessen versuchte er, an weiteres Geld zu kommen.

Kurt S. ließ erklären, dass es ihn sehr belaste, Menschen geschädigt zu haben und den Zeitpunkt versäumt zu haben, mit den Geldgeschäften aufzuhören: "Ich hätte ab Mai 2010 keine Gelder mehr rekrutieren dürfen." Auch seine Ehefrau ließ durch ihren Anwalt Stefan Tierel eine Erklärung abgeben: Sie habe im Mai 2010 die Schieflage erkannt, in die ihr Mann geraten sei. Sie sei nicht von Anfang an im Bilde gewesen. Auch die ältere Tochter war beteiligt; sie hatte etwa Zeugin Christine M. ab 1996 regelmäßig wegen erneuter Anlage kontaktiert.

Die Richterin verlas zudem weitere Dokumente. Dem Gericht liegt etwa eine beglaubigte Urkunde vor, in der Kurt S. seiner Ehefrau im Februar 2013 eine Vorsorge- und Generalvollmacht ausstellte. Damit schloss die Richterin die Beweisaufnahme. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

(eva)
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