Nettetal Raubüberfall: Angeklagter bestreitet die Tat
Gab es den Überfall in einer Wohnung in Nettetal wirklich oder ist er bloß erfunden? Die Opfer bleiben bei ihrer Version.
Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, begann jetzt der Prozess gegen einen 44-Jährigen. Dem Mann, der zuletzt keinen festen Wohnsitz hatte, wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Konkret soll der Beschuldigte Ende November 2017 mit zwei unbekannten Mittätern in eine Wohnung in Nettetal gekommen sein. Dort lebten ein Bekannter und dessen Lebensgefährtin. Zu diesem Zeitpunkt lebte der 44-Jährige in einer Wohnung im gleichen Haus. Laut Anklageschrift sollen der Beschuldigte und seine Begleiter das Paar mit Schusswaffen sowie Macheten bedroht und von ihnen Geld und Schmuck gefordert haben. Daraufhin habe der Mann erwidert, dass sich keine Wertgegenstände in der Wohnung befänden. Anschließend sei er gefesselt worden. Seine Lebensgefährtin hätten die Angreifer indes mehrfach geschlagen und getreten.
Dann sollen die drei Männer verschiedene Gegenstände an sich genommen haben, darunter Mobiltelefone und Armbanduhren. Außerdem habe der Wohnungsinhaber dem Angeklagten einen von ihm geliehenen Winkelschleifer aushändigen müssen, mit dessen Hilfe der 44-Jährige diverse Spielautomaten, die sich in einer Kneipe im Erdgeschoss des selben Hauses befinden, geöffnet und daraus Bargeld entnommen haben soll.
Der Beschuldigte erklärte, dass „die Geschichte frei erfunden“ sei. Das hätten sich die beiden angeblich Geschädigten, die laut Aussage des Angeklagten suchtkrank seien, „alles komplett ausgedacht“. Er selbst habe sich zum Tatzeitpunkt gar in den Niederlanden aufgehalten. „Zuvor gab es oft Ärger mit dem Paar“, ergänzte der 44-Jährige. Unter anderem hätte ihn der Bekannte, der ihn nun eines Verbrechens beschuldige, mehrfach bestohlen. Aus seiner Wohnung seien Spielkonsolen sowie ein nagelneuer Fernseher „verschwunden“. Die Konsolen habe er, nachdem er mit seinem Bekannten „Tacheles“ geredet habe, zurückbekommen, den Fernseher jedoch nicht. Der Angeklagte vermutet, dass der Mann und seine Freundin ihm „einen reinwürgen“ und mit ihrer Story zudem die aufgebrochenen Geldautomaten erklären wollten: „Das darin befindliche Geld haben sie, denke ich, selbst an sich genommen.“
Der Überfallene blieb bei seiner Version. Der Prozess wird am 9. März, 9.15 Uhr, fortgesetzt.