Schöffengericht Einbrecher muss für drei Jahre in Haft

Krefeld/Nettetal · Der 38-Jährige hatte in Nettetal Einbrüche begangen und einen Mann angegriffen

Am Krefelder Amtsgericht ist am Donnerstag ein 38-Jähriger wegen Einbruchsdiebstahls in mehreren Fällen sowie versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss der Mann für entstandenen Schaden in Höhe von 8490 Euro aufkommen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig Vorbestrafte im Frühjahr und Sommer 2015, hauptsächlich in Nettetal, einige Haus- und Wohnungseinbrüche begangen hat. So hatte er beispielsweise in Leuth die Eingangstür eines Einfamilienhauses aufgehebelt und unter anderem sechs Briefmarkenalben sowie mehrere Euro-Sammlermünzen gestohlen. Der 75-jährige Hausbesitzer erklärte im Zeugenstand, dass der Dieb ein völliges Chaos hinterlassen habe. Etliche Gegenstände hätten auf dem Boden gelegen, manche seien beschädigt worden. Außerdem sei die Briefmarkensammlung für ihn als eine Art Altersversorgung gedacht gewesen. „Das ist nun alles weg, und da ich keine entsprechende Versicherung hatte, wurde mir der Schaden auch nicht ersetzt“, sagte der Rentner. Ein anderer Zeuge berichtete Ähnliches. Neben dem Verlust von Wertgegenständen, darunter eine Spielkonsole, habe ihn ebenfalls die Verwüstung seines Hauses ziemlich schockiert. „Da war praktisch alles durchwühlt und vieles achtlos auf den Boden geworfen worden“, sagte er.

Zu der versuchten Körperverletzung war es in einer Nettetaler Kleingartenanlage gekommen. Dort bemerkte ein Mann, dass sich der 38-Jährige unerlaubterweise auf der Parzelle seines Nachbarn aufhielt und offensichtlich in das Gartenhaus einbrechen wollte. Er habe den Mann zur Rede gestellt und ihn festgehalten, als dieser fliehen wollte. Daraufhin habe der 38-Jährige ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. „Weil ich aber eine Brille trug, merkte ich zum Glück praktisch nichts davon“, berichtete der Zeuge.

Das Schöffengericht in Krefeld wertete es als positiv, dass der 38-Jährige die Taten gestanden hatte. Es verwies jedoch in seiner Urteilsbegründung auf die Vorgeschichte des Mannes, „mit vielen einschlägigen Vorstrafen“.

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