Neukirchen-Vluyn Zwei Kandidaten – Ergebnis offen
Neukirchen-Vluyn · Zweimal haben die Mitglieder des Rates in geheimer Wahl über die beiden Kandidaten für die Stelle des Beigeordneten und Kämmerers der Stadt abgestimmt. Über das Ergebnis gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Stadt lässt es von der Kommunalaufsicht überprüfen.
Wer wird Nachfolger des Beigeordneten und Kämmerers Paul-Georg Fritz? Diese Frage kann auch nach der Ratssitzung am Mittwochabend nicht abschließend beantwortet werden. Als Kandidaten standen die 31-jährige Volljuristin Eva Lingrün aus Neukirchen-Vluyn und der 37-jährige Diplom-Kaufmann Jörg Geulmann aus Tönisvorst zur Wahl.
Beide sind CDU-Mitglieder und wurden daher von der CDU vorgeschlagen in der Hoffnung, dass einer der beiden Kandidaten mit Hilfe des Grünen Kooperationspartners und der Stimme des Bürgermeisters eine Mehrheit finden würde.
Keine Mehrheit im ersten Versuch
Aber es kam anders: Im ersten Wahlgang wurden 37 Stimmen abgegeben, davon eine ungültige, 16 für Lingrün, fünf für Geulmann und 15 Nein-Stimmen. Weil es für keinen der beiden Kandidaten eine Mehrheit gegeben hatte, wurde ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Ergebnis: von 37 gültigen Stimmen gab es 15 für Lingrün, vier für Geulmann und 18-Nein-Stimmen.
Über die Bewertung dieses zweiten Wahlgangs wird jetzt heftig diskutiert. Bürgermeister Harald Lenßen hatte vorsorglich schon vor der Sitzung des Rates Rechtsauskunft beim Landrat eingeholt. Dort beruft man sich auf die Gemeindeordnung. Die besagt, dass derjenige als gewählt gilt, der im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen hat.
Das Problem ist aber, dass Eva Lingrün zwar die meisten Stimmen bekommen hat, die Mehrheit aber eine Nein-Stimme abgegeben hat. Für SPD, FDP und NV-Auf geht´s steht damit fest, dass die CDU-Kandidatin nicht gewählt wurde. Das sieht die CDU ganz anders. "Nach unserer Auffassung ist die Rechtsauskunft des Kreises falsch. Die Gemeindeordnung sieht für eine solche Wahl nur zwei Wahlgänge vor.
Der zweite Wahlgang muss also die Entscheidung zwischen den beiden Kandidaten bringen. Es wäre daher unsinnig, bei dieser zweiten Wahl die Nein-Stimmen mit zu zählen. Dann würde es ja nie eine Entscheidung geben", sagte gestern der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Franzen.
"Rechtsauskunft ist falsch"
"Wir haben den Landrat angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Rechtsauskunft nach unserer Sicht falsch ist. Im übrigen haben wir auch mehrere Juristen mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt", so Franzen. Die CDU hat den Bürgermeister aufgefordert, keine neue Ausschreibung der Beigeordnetenstelle einzuleiten, bevor nicht geklärt ist, ob die Bewertung des Wahlergebnisses juristisch einwandfrei ist.
"Die Stadtverwaltung hat sicherheitshalber der Kommunalaufsicht das Wahlergebnis mitgeteilt und um Klärung gebeten", so Hans-Willi Pergens, Pressesprecher der Stadt. Die Antwort der Kommunalaufsicht ging gestern am Nachmittag ein: "Ein landesweit ungeklärter Rechtsfall, weitere Überprüfungen folgen".
Eva Lingrün wollte zur juristischen Bewertung der Wahl keinen Kommentar abgeben. "Ich bin froh darüber, dass ich so viele Stimmen bekommen habe und warte jetzt erst einmal die Entscheidung ab", sagte sie am Donnerstag. Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Norbert Gebuhr will jetzt erst einmal abwarten, was die Juristen zum Wahlergebnis sagen. "Sollte das Wahlergebnis Bestand haben, muss die Stelle neu ausgeschrieben werden. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Stelle in einer anderen Qualität hätte ausgeschrieben werden müssen — mit der Option, mit dem Kandidaten die Stelle des Ersten Beigeordneten besetzen zu können".
Sollte es so kommen, dann geht die ganze Prozedur wieder vor vorne los: Die Politik entscheidet über die Form der Ausschreibung. Dann folgen die Sichtung aller Kandidaten, fraktionsinterne und -übergreifende Gespräche, die Vorstellung der Kandidaten bei den einzelnen Fraktionen und schließlich im Hauptausschuss, bevor es dann im Rat zu einer endgültigen Entscheidung für einen der Kandidaten kommt.