Moers/Kamp-Lintfort Zehn Monate Gefängnis für Geldwäsche

Moers/Kamp-Lintfort · Erst legte ein Kamp-Lintforter gegen seine Verurteilung wegen Geldwäsche Berufung ein, dann akzeptierte er das Urteil doch noch. Jetzt muss er für zehn Monate ins Gefängnis.

Vor Gericht überraschte der 40-Jährige seinen Verteidiger mit der Ankündigung, dass es weitere Verfahren gegen ihn gebe. Die Hoffnung auf eine weitere Bewährungsstrafe hatte sich damit für ihn erledigt. Für den Verteidiger war das nicht die einzige plötzliche Wendung im Fall gegen den aus Russland stammenden Angeklagten. Noch beim ersten Anlauf der Berufungsverhandlung im Juli hatte sein Mandant fehlende Deutschkenntnisse geltend gemacht.

Ein neuer Prozesstermin mit Dolmetscher musste zum Ärgernis aller Beteiligten anberaumt werden. Dabei hatte der Angeklagte sich kurz zuvor vor dem Rheinberger Amtsgericht und bei Gesprächen mit dem Anwalt noch ohne Dolmetscher verständigt. Falls er mit dieser Taktik Zeit schinden wollte, um gute Führung zu beweisen, ist dies aufgrund der neuen Anklage misslungen.

Bei dem Vorwurf der Geldwäsche war es um Taten aus dem Jahr 2012 gegangen. Der Kamp-Lintforter hatte angegeben, er habe nicht gewusst, dass er Gelder annahm, die aus Straftaten stammten. Mit seiner Freundin hatte er einen Mann in einer polnischen Disco in Moers kennengelernt. Für den Unbekannten sollte das Paar per Überweisung Geld in Empfang nehmen und weiterleiten. Die Lebensgefährtin des Kamp-Lintforters hatte ihr Konto zur Verfügung gestellt. Insgesamt waren es über 10 000 Euro.

Dass das Geld von Betrugsopfern stammte, habe er nicht wissen können, sagte der Verteidiger des 40-Jährigen. Das Gericht dagegen war davon ausgegangen, dass er zumindest billigend in Kauf nehmen musste, dass das Geld aus Straftaten stamme. Außerdem wurde dem Kamp-Lintforter der Besitz von Betäubungsmitteln und Fahren ohne Führerschein nachgewiesen.

(bil)
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