Wohungsmarkt in Moers und Umgebung Mieterhöhungen bei Inflation?

Serie | Niederrhein · Die steigenden Preise machen auch Mietern Sorge. Dabei geht es nicht nur um die Nebenkosten. Welche Kosten Vermieter weitergeben dürfen – und welche nicht.

Vermieter können bei Mieterhöhungen mit den Preisen argumentieren, die in der Nähe üblich sind.

Vermieter können bei Mieterhöhungen mit den Preisen argumentieren, die in der Nähe üblich sind.

Foto: dpa-tmn/Ralf Hirschberger

Mieten, die künftig jährlich im Gleichschritt mit der Inflationsrate angehoben werden sollten: Mit dieser Aussage in einem Interview hat Rolf Buch, Chef des Wohnungsbauunternehmens Vonovia, in der vergangenen Woche kontroverse Diskussionen angestoßen. Fest steht: Die steigenden Preise machen Mietern Sorge, weil sie nicht nur die Nebenkosten betreffen, sondern sich auch im Mietpreis niederschlagen können. Dafür gibt es allerdings Regeln.

Kappungsgrenze Zunächst: Will ein Vermieter die Miete erhöhen, muss er zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die sogenannte Kappungsgrenze. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. „Das gilt für die allermeisten Gebiete am Niederrhein“, sagt Peter Heß, Geschäftsführer des Mieterschutzbunds Niederrhein. 360 Städte und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt – darunter Düsseldorf – haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Absenkung auf elf Prozent verständigt. Noch ist die aber nicht gesetzlich verabschiedet.

Mietspiegel Obergrenze für Mieterhöhungen ist grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich in der Regel aus dem Mietspiegel ergibt. Letzterer wird von vielen Gemeinden aus einem Durchschnitt von neuen und älteren Wohnungen je nach Lage und Ausstattung der Wohnung ermittelt. In Moers lag der 2021 im Durchschnitt bei irgendetwas zwischen 6,50 und sieben Euro, in Bestlage bei 9,92 Euro. „Innerhalb dieser Grenzen sind Mieterhöhungen aber immer ein Individualakt – abhängig von Lage, Alter und Ausstattung der Immobilie“, erklärt Heß. „Im Zweifel lohnt sich deshalb die Einzelfallprüfung.“ Mieterhöhungen, die sich automatisch an der Inflationsrate orientierten, seien vom Gesetzgeber nicht vorgesehen – mit einer Ausnahme: der sogenannten Indexmiete.

Index-Mietverträge Bei Indexmietverträgen sind Miete und Inflation tatsächlich gekoppelt. In den vergangenen Jahren war die Inflationsrate niedrig – das war gut für die Mieter; jetzt ist der Wert, bedingt durch den Ukraine-Krieg und die Corona-Krise, hoch.  Indexmietverträge seien heute insgesamt selten, sagt Peter Heß. „Im Geschäftsbezirk des Mieterschutzbunds Niederrhein sprechen wir von weniger als zwei Prozent aller Mietverhältnisse. Eine Indexmiete muss in jedem Fall explizit vereinbart und auch richtig berechnet sein. Auch hier lohnt sich für den Mieter oft eine Überprüfung.“