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Anlaufstelle im Moerser Rathaus Wo behinderte Menschen bei Problemen im Arbeitsleben Hilfe finden

Moers · Kornelia Hormes und Laura Veldhoen sind bei der Stadt Moers die richtigen Ansprechpartnerinnen, wenn Menschen mit einer Behinderung Probleme beim Ausüben der Arbeit haben.

Kornelia Hormes (l.) und Laura Veldhoen sind bei der Stadt Moers in der ‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ zuständig.   Foto: Stadt Moers

Kornelia Hormes (l.) und Laura Veldhoen sind bei der Stadt Moers in der ‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ zuständig. Foto: Stadt Moers

Foto: Stadt Moers

Bevor eine Behinderung zu Problemen im Arbeitsleben führt, haben Betroffene die Möglichkeit, Kontakt zu Kornelia Hormes und Laura Veldhoen aufzunehmen. Beide sind bei der Stadt Moers in der ‚Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben‘ tätig. Sie sind die richtigen Ansprechpartnerinnen, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung Probleme beim Ausüben ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitstätigkeit haben und befürchten müssen, dass sie ohne Unterstützung dieser nicht mehr nachkommen können.

Ebenfalls beraten die beiden Rathausmitarbeiterinnen alle in Moers ansässigen Unternehmen, sprich Arbeitgeber. Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen haben zum Beispiel Anspruch auf begleitende Hilfen im Arbeitsalltag. Doch das wissen nicht alle Betroffenen. Deshalb sollten im Idealfall die Fachkräfte im Rathaus bei Problemen die ersten Kontaktpartnerinnen sein.

„Unsere Fälle sind alle sehr individuell“, klärt Laura Veldhoen auf. „Manchmal reicht es schon, wenn ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen nach einer Beratung nur organisatorische Maßnahmen umsetzt, bevor technische oder persönliche Hilfen eingesetzt werden müssen“, weiß sie. „Zum Beispiel, indem jemand mit Konzentrationsproblemen für mehr Ruhe ein Einzelbüro erhält.“

Die Fachstelle in Moers ist regionaler Ansprechpartner des Inklusionsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland mit Sitz in Köln. Die Fachstelle arbeitet unter anderem mit Rehabilitationsträgern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit und den Integrationsfachdiensten zusammen. Das sind Beratungsstellen, die bei Fragen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitenden helfen. „Unser oberstes Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung dauerhaft eine berufliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können,“ erklärt Hormes. Deshalb unterstützen Hormes und Veldhoen hilfesuchende schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber bei der Beschaffung von technischen Hilfsmitteln. Hierzu gehören zum Beispiel Hebehilfen, orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische, Anti-Ermüdungsmatten, Diktiersoftware.

Auch Gebärdendolmetscher für Personalgespräche mit Gehörlosen werden gefördert. Voraussetzung für ein Tätigwerden der Fachstelle in Moers ist, dass bei den arbeitenden Personen ein Grad der Behinderung von 50 vorliegt. Liegt der Grad bei 30 oder 40, muss die behinderte Person einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Die erste Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern oder Betroffenen mit der Fachstelle geschieht in der Regel telefonisch, sie ist vertraulich und kostenlos. Häufig steht dann nach Antragstellung als nächster Schritt eine Arbeitsplatzbegehung mit einem technischen Beratungsdienst des LVR auf dem Plan. Es wird vor Ort geschaut, welche Hilfen zur Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes nötig und möglich sind.

„Die Sicherung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zu wahren und gleichzeitig behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen – das ist unser Antrieb“, sind sich die beiden städtischen Mitarbeiterinnen einig. „Auf der anderen Seite ist für uns wichtig, auch die Arbeitgeber mit ins Boot zu holen und Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.“

Und bei Bedarf beraten, begleiten und unterstützen Veldhoen und Hormes sowohl betroffene schwerbehinderte Personen als auch Arbeitgeber in einem betrieblichen Eingliederungsverfahren. Das gilt auch bei einer beabsichtigten Kündigung. Durch den besonderen Kündigungsschutz, den die schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen haben, wird die Fachstelle beauftragt, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung besteht. Dieses Verfahren hat zunächst das Ziel, alle Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes auszuschöpfen.

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