Moers Wer nicht vermessen lässt, wird vermessen

Moers · Post vom Kreis Wesel bekommen demnächst einige Moerser Hausbesitzer. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Haus trotz gesetzlicher Verpflichtung noch nicht „eingemessen“ worden ist. „Wer ein Haus baut, erhält von der Stadt die schriftliche Baugenehmigung und liest vielleicht noch den Gebührenbescheid für die Genehmigung. Aber der Hinweis auf die Verpflichtung zur Einmessung wird sehr oft übersehen“, so Hans-Joachim Berg, Technischer Dezernent des Kreises Wesel, gestern in einer Pressebesprechung.

Nach einer Befliegung des Moerser Stadtgebietes im Jahr 2003 werden zurzeit die Luftaufnahmen mit dem Kataster verglichen. „Dabei haben wir festgestellt, dass es rund 10 000 zumindest ungeklärte Objekte gibt. Wir gehen davon aus, dass rund 3000 Gebäude nicht eingemessen sind“, so Berg. Nach und nach werden diese Fälle jetzt herausgefiltert – rund 1000 pro Jahr will man schaffen. Die Hauseigentümer bekommen eine Mitteilung mit dem Hinweis auf ihre Einmessungspflicht und dann ein Erinnerungsschreiben. Danach müssen sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Einmessung beauftragen und dies dem Kreis mitteilen. Reagieren sie nicht, werden sie nach einem Vierteljahr per Einschreiben darüber informiert, dass der Kreis die Sache selbst in die Hand nimmt. 750 Euro Grundgebühren, 80 Euro Vermessungsgebühren plus Mehrwertsteuer kommen auf den Eigentümer eines normalen Einfamilienhauses zu. Für eine Garage werden 250 Euro Grundgebühren, 80 Euro Vermessungsgebühren plus Mehrwertsteuer fällig. Die Eigentümer von Doppelhaushälften können sich zusammentun und dadurch die Kosten senken.

Info Tel. 02 81 2 07 24 08

(RP)
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