Prozess in Moers Vorwurf fahrlässige Tötung - zwei Polizisten stehen vor Gericht

Moers · Um einen tragischen Zwischenfall geht es am Montag vor dem Landgericht Moers. Das Gericht muss feststellen, ob zwei Polizeibeamte aus Wesel und Dinslaken möglicherweise mitverantwortlich sind für den Tod eines 46-jährigen Moersers im Jahr 2014.

Der Mann war abends auf der Düsseldorfer Straße in Schwafheim von dem Pkw eines 23-Jährigen erfasst und dabei tödlich verletzt worden. Da der Getötete laut Obduktionsbericht erheblich alkoholisiert war, schien die Frage nach dem Verursacher des Unfalls zunächst klar. Doch die Staatsanwaltschaft Moers hat nun zwei Polizisten unter Anklage gestellt. Vorwurf: Fahrlässige Tötung.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten am 29. Dezember 2014 entgegen der Anweisung der diensthabenden Wachdienstführerin den 46-Jährigen, der offenbar stark alkoholisiert war und Entzugserscheinungen zeigte, nicht, wie angeordnet, an dessen Wohnanschrift in Moers, sondern gut vier Kilometer von der Innenstadt entfernt am südlichen Stadtrand abgesetzt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann orientierungslos über die Fahrbahn der Düsseldorfer Straße irrte, wo er von einem herannahenden Fahrzeug erfasst und getötet wurde.

Einer der Angeklagten hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten, der andere hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Zur Hauptverhandlung sind 16 Zeugen geladen.

Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft decken sich mit Recherche-Ergebnissen unserer Redaktion und Erkenntnissen der Kreispolizeibehörde Wesel. Demnach hatten Anwohner am Unglücksabend gegen 21 Uhr beobachtet, wie der 46-Jährige vor dem Unfall mehrfach auf die Straße getorkelt sei und versucht habe, dort Autos anzuhalten. mehrere Autos anzuhalten. Das hatten die Zeugen auch der Kripo mitgeteilt, die in die Ermittlungen eingeschaltet war.

Der Unglücksfall war vor allem in den sozialen Medien intensiv diskutiert worden. Anwohner hatten darauf hingewiesen, dass die Düsseldorfer Straße an der Unfallstelle besonders gefahrenträchtig sei. Sollte das stimmen und sollten sich die Vorwürfe des Staatsanwalts gegen die beiden Polizeibeamten bestätigen, würde dieser Umstand das Verhalten der Beamten noch fragwürdiger erscheinen lassen.

(RP)
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