Moers Vergewaltigungsprozess zum zweiten Mal geplatzt

Moers · Erneut hat das Landgericht die Verhandlung gegen einen Gastronom aus Moers ausgesetzt. Der Angeklagte ist erkrankt.

Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Kleve hat den Strafprozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen einen Moerser Gastronom aus Termingründen zum zweiten Mal ausgesetzt. Die Vernehmung der Zeugen habe länger gedauert, als ursprünglich gedacht, sagte ein Sprecher des Landgerichts. "Insgesamt haben die für den zweiten Verhandlungsversuch angesetzten Termine nicht ausgereicht. Außerdem ist der Angeklagte erkrankt." Heißt: In ein paar Monaten wird zum dritten Mal von vorne angefangen. Alle Zeuge müssen erneut vor Gericht erscheinen und aussagen - auch das mutmaßliche Opfer.

215 Mal, zwischen November 2002 und Dezember 2005, soll der Angeklagte seine damals minderjährige leibliche Tochter sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Beim ersten Übergriff war das Mädchen laut Anklage der Staatsanwaltschaft elf Jahre alt. Anzeige erstattete die heute 26-Jährige vor gut zwei Jahren, nachdem sie von zu Hause ausgezogen war und selbst geheiratet hatte. Der räumliche Abstand zu ihrer Familie und der Zuspruch ihres Mannes habe sie mutig gemacht und in dem Vorhaben bestärkt, endlich über das zu sprechen, was in ihrer Kindheit zu Hause vorgefallen sei, sagte die junge Frau im Zeugenstand aus. Der Angeklagte streitet alles ab. In seiner Version der Geschichte geht es in erster Linie um Rache, seine Verteidiger zweifeln die geistige Gesundheit der Tochter an.

Den Einsatz eines psychiatrischen Gutachters lehnte die Kammer vor zwei Wochen mit der Begründung ab, ein solcher könnte den Prozess erneut um Monate verschieben. Ein erster Verhandlungsversuch endete im April vergangenen Jahres mit der Vorlage eines Entlassscheins aus einer Notaufnahme in Kalabrien: Der jetzt erneut erkrankte Angeklagte erschien nicht zum letzten Verhandlungstag im Vergewaltigungsprozess, weil er in Italien einen Autounfall gehabt haben soll. Das Gericht sah damals wie heute keine andere Möglichkeit, als den Prozess neu zu starten.

(juha)
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