Moers Urteil im Messerstecher Prozess: Neun Jahre wegen versuchten Mordes 

Moers · Ein 32-jähriger Kuwaiti soll im April in Meerbeck auf einen 13 Jahre alten Jungen aus dem Irak eingestochen haben. Der Junge überlebte dank einer Notoperation.

 Eine Spezialeinheit der Polizei war nach der Tat im Einsatz.

Eine Spezialeinheit der Polizei war nach der Tat im Einsatz.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Zu neun Jahren Haft hat die auswärtige Großen Jugendkammer des Landgerichts Kleve am Montag einen 32 Jahre alten Mann verurteilt. Das Gericht sah einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an.

Die Tat geschah im April dieses Jahres in Meerbeck. Ein 13 Jahre alter Junge aus dem Irak, der erst seit ein paar Monaten mit seiner Familie in Moers lebte, wurde auf dem Weg zur Schule auf offener Straße in Meerbeck niedergestochen. Der Täter flüchtete, der lebensgefährlich verletzte Junge schafft es noch, sich nach Hause zu schleppen und den Notruf zu Wählen.

Dass sich das Opfer und der mutmaßliche Täter kannten, war den Ermitteln schnell klar. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, das Opfer über mehrere Monate schwer sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklage hatte das Kind angekündigt, sich seiner Mutter und der Polizei zu offenbaren. Um das Bekanntwerden der Übergriffe zu verhindern – davon ging die Anklage aus –, sollte der 32-Jährige dem Jungen am frühen Morgen des 12. April aufgelauert und ihn auf dem Hof der Sparkasse von hinten angegriffen und mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Überwachungskameras zeichneten die Tat auf. Das Kind, das in akute Lebensgefahr geriet, konnte durch eine Not-Operation gerettet werden.

Vor Gericht stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Den Jungen kenne er überhaupt nicht, sagte er beim Prozessauftakt Anfang Dezember. Zur Tatzeit sei er bei einer Freundin in Düsseldorf gewesen. Das angebliche Alibi wurde von Zeugen im Laufe des Prozesses allerdings widerlegt. Weil sich der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs für das Gericht am Ende nicht zweifelsfrei belegen ließ, das Opfer aber von hinten angegriffen und überrascht wurde, erging ein Urteil wegen heimtückischen Mordversuchs, nicht wegen Verdeckungsmordversuchs.

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