Prozess um tödliches Autorennen in Moers Staatsanwaltschaft kündigt nach milderem Urteil Revision an

Moers · Weil sie mit ihrem Kleinwagen in ein illegales Autorennen geriet, starb am Ostermontag 2019 eine 43-jährige Frau. Das Landgericht Kleve verurteilte den Fahrer am Montag zu vier Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft Kleve will nun Revison einlegen.

 Mit ihrem Kleinwagen geriet die 43 Jahre alte Frau am Ostermontag 2019 in ein illegales Autorennen auf der Bismarckstraße in Moers.

Mit ihrem Kleinwagen geriet die 43 Jahre alte Frau am Ostermontag 2019 in ein illegales Autorennen auf der Bismarckstraße in Moers.

Foto: Polizei Duisburg

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat angekündigt, im Prozess um ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. Wie eine Sprecherin am Dienstag auf Nachfrage bestätigte, habe sich die Anklagebehörde allein schon aufgrund der Diskrepanz zwischen der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten und schließlich vom Gericht verhängten Strafe zu diesem Schritt entschieden.

Das Landgericht Kleve hatte am Montag ein vor einem Jahr verhängtes Mordurteil gegen einen 24 Jahre alten Mann nicht bestätigt. Der Duisburger wurde stattdessen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt. Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof im Frühjahr aufgehoben worden. Seit vergangener Woche wurde neu verhandelt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine erneute Verurteilung wegen Mordes gefordert.

Bei dem Rennen im Moerser Stadtteil Meerbeck starb am Ostermontag 2019 eine 43 Jahre alte Frau, weil sie mit ihrem Kleinwagen beim Abbiegen aus einer Seitenstraße in das Rennen geriet.

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