Moerser vor Gericht Tod nach Messerstichen: Anklage fordert lange Haft

Moers · Achteinhalb Jahre Haft hat die Anklage im Prozess gegen einen 24-jährigen Moerser gefordert. Er soll im Dezember letzten Jahres vor einem Kiosk an der Homberger Straße einem 23-jährigen nach einem Streit um den Verkauf von Drogen zwei Messerstiche versetzt haben.

 Einsatzkräfte am Tatort auf der Homberger Straße.

Einsatzkräfte am Tatort auf der Homberger Straße.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Der Mann starb noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft führte aus, auf einem Video sei eindeutig zu erkennen, dass die Aggression vom Angeklagten und seinen drei Begleitern ausgegangen sei. Sie seien zu dritt auf das Opfer losgegangen. Der Angeklagte habe das Messer gezielt eingesetzt. Schon beim ersten Stich habe er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Gleiches gelte für den zweiten Stich. Eine Notwehrlage habe es in beiden Fällen nicht gegeben.

Die Länge des Messers spreche für den Angeklagten als Täter wie dessen Aussagen im Prozess selbst. Er plädierte für Totschlag, sprach von „Rache“, „ungerechtfertigter Selbstjustiz“ und einer „erschreckenden und sinnlosen Tat“

Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, schloss sich den Worten des Staatsanwaltes an. Eine Schwester des Verstorbenen habe sich nach der Tat umgebracht, führte deren Anwalt aus. Die Familie habe also zwei Opfer zu beklagen.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten Verteidiger verwies angesichts des Schweigens der Mitbeteiligten im Prozess auf die Probleme seiner Verteidigung. Sein Mandant sei bei den Stichen nicht davon ausgegangen, dass sie tödlich sein könnten. Ein Tötungsvorsatz habe nicht bestanden. Er beantragte maximal fünf Jahre haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags.

Ein Gutachter hatte ausgeführt, dass die „Steuerungs- und Handlungsfähigkeit“ des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat nicht eingeschränkt gewesen sei. Als Kind habe er zu Hause „schlimme Verhältnisse“ erlebt – geprägt von einer drogen- und alkoholkranken Mutter mit wechselnden Partnern, sowie einer traumatischen Lebenszeit in Israel. Seine Großeltern hätten ihn und seine Mutter zurückgeholt und versorgt, als der Junge zehn Jahre alt war. Der Großvater habe aber zu sexuellen Übergrifen gegenüber Kindern geneigt. Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine unreife Persönlichkeit. Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung habe aber nicht vorgelegen. Auch einen Affekt schloss der Gutachter aus.

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