Moers Tageseltern bangen um ihre Existenz

Moers · Voll wurde es am Donnerstag im Ratssaal bei der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach der Wahl: Viele Tageseltern kamen, um die Diskussion zum Thema "Auswirkungen des Kinderbildungs-Änderungsgesetzes auf die Kindertagespflege" zu verfolgen.

Der zum Ausschussvorsitzenden gewählte Attila Cikoglu (SPD) berichtete, er sei bereits von rund 50 Tageseltern angeschrieben worden, die ihre Existenz gefährdet sähen. In der Sitzung appellierte ein Sprecher der Tageseltern an die Politik, die Leistung der Tagesmütter und -väter angemessen zu honorieren.

Nach der Gesetzesänderung dürfen die "Tagespflegepersonen" keine zusätzlichen Entgelte mehr mit den Eltern der ihnen anvertrauten Kinder vereinbaren. Bisher war das möglich. Das "Zuzahlungsverbot" wiegt umso schwerer, als es Tageseltern gibt, die zum Beispiel Räume anmieten oder andere zusätzliche Kosten haben. Eine Anhebung der derzeitigen durchschnittlichen Stundenvergütung für die Tageseltern von derzeit 4,60 Euro ist dringend geboten. Das Land hat 5,50 Euro als Richtwert empfohlen, die Verwaltung in Moers schlägt fünf Euro vor - was für die Stadt jährliche Mehrausgaben in Höhe von 174 000 Euro zur Folge hätte.

Die Frage, ob dies dem Haushalt der Stadt zuzumuten sei, erübrigte sich beinahe. Wie die Beigeordnete Kornelia zum Kolk erläuterte, kann die Stadt ihrer Pflicht, die U3-Betreuung sicherzustellen, nur dank der Tageseltern nachkommen. Müssten die entsprechenden Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden, käme dies die Stadt deutlich teurer. Die 148 Tageseltern in Moers betreuen insgesamt 460 Kinder im Kindergartenalter. Insgesamt 2903 Kinder besuchen Kindertageseinrichtungen.

Im Auftrag der Ausschussmitglieder wird die Verwaltung Vorschläge für eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege erarbeiten. Darin soll es auch um die Höhe des Stundensatzes gehen. Ausschussmitglieder äußerten den Wunsch, dass bei der Vergütung berücksichtigt wird, welche Qualifikation die Tageseltern besitzen und ob sie "Fremdräume" anmieten. Klar ist bereits, dass das Gesetz den Tageseltern jetzt auch erlaubt, einen angemessenen Kostenbeitrag für Mahlzeiten zu verlangen - so wie es die Träger der Kindertagesstätten ebenfalls tun.

(pogo)
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