Moers "Streitschlichter" tritt auf Mann ein

Moers · Die Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve hat gestern das erstinstanzliche Urteil gegen einen 22-jährigen Moerser bestätigt. Er war am im Juni vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der Chemikant, der in seiner Schulzeit sogar als Streitschlichter aktiv war, hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Es war der Ostersamstag 2007 auf dem Aldi-Parkplatz: Der Verurteilte kam mit seinem BMW auf das Gelände gefahren, als das spätere Opfer gerade auf dem Laden kam.

Der heute 51-Jährige sagt, der junge Mann sei zu schnell gefahren, darüber hätten sich auch andere Kunden echauffiert. Zunächst fuhr der 51-Jährige sein eigenes Auto vor den Eingang, um dort seine Mutter in Empfang zu nehmen, dann sprach er den heute 22-Jährigen an: "War das erforderlich, so über den Parkplatz zu rasen, habe ich gefragt", erzählte das Opfer.

Daraufhin habe er sofort einen Faustschlag ins Gesicht bekommen. Im Zuge der folgenden Rangelei sei er schließlich zu Boden gegangen und habe mehrere Tritte abbekommen, auch seitlich ins Gesicht.

Der 22-Jährige gibt nur einen Tritt gegen den am Boden Liegenden zu, und zwar in den Rücken. Überhaupt schildert er das Geschehen etwas anders. Als der 51-Jährige seinen Wagen vor den Aldi-Eingang fuhr, sei er so nahe an ihm selbst vorbei gefahren, dass der Autospiegel seinen Einkaufskorb berührt habe und die Flaschen herausgefallen seien. Daraufhin habe ihn der 51-Jährige beleidigt, woraufhin sich die körperliche Auseinandersetzung entwickelt habe.

Mehrere Zeugen in der ersten Instanz hatten davon gesprochen, dass der 22-Jährige "außer Rand und Band" auf das Opfer eingeschlagen und gegen das Gesicht getreten habe. Tatsächlich musste das Opfer sich später operieren lassen und war mehrere Wochen krank geschrieben. Die Staatsanwältin sagt, ihr sei eine solche Brutalität aus solch nichtigem Anlass in 30 Jahren Berufserfahrung noch nicht vorgekommen.

(RP)
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