Auch im Lockdown Städtische Kitas bleiben geöffnet

Moers · Während des ersten Lockdowns im Frühjahr durften nur bestimmte Kinder betreut werden. Ein Betreuungsverbot oder eine Betreuung nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien ist diesmal nicht vorgesehen.

      Die Möglichkeit zur Betreuung in der Kita bleibt in der Grafenstadt bestehen.

Die Möglichkeit zur Betreuung in der Kita bleibt in der Grafenstadt bestehen.

Foto: dpa

In Moers sind die städtischen Kitas auch während des Lockdowns weiterhin geöffnet und bieten eine Betreuung an. Dennoch schließt sich die Stadt dem Appell des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten an: „Wenn es den Eltern irgend möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sollten sie das machen“, rät Vera Breuer, Leiterin des Fachbereichs Jugend. „Kommt es zu einem Corona-Fall in der Einrichtung, müssen die Kinder sonst nämlich gegebenenfalls in Quarantäne – und die würde dann auch an den Feiertagen gelten.“

Während des ersten Lockdowns im Frühjahr durften aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nur bestimmte Kinder betreut werden. Ein Betreuungsverbot oder eine Betreuung nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien sei diesmal nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben des nordrhein-westfälischen Familienministers Joachim Stamp.

Fest steht, dass die Möglichkeit der Betreuung grundsätzlich bestehen bleibt – und zwar für jeden und jede, der es braucht. Die aktuellen Rückmeldungen zeigten, dass der Betreuungsbedarf zumindest in der aktuellen Woche weiterhin vorhanden sei, so die Zwischenbilanz des Fachbereichs Jugend. „Viele Eltern trifft die Empfehlung der Landesregierung von jetzt auf gleich und sie müssen sich erst überlegen, wie die Betreuung außerhalb der Kita möglich ist“, sagt Breuer.

Bei bisherigen Elternabfragen zu den Bedarfen am 21., 22. und 23. Dezember zeichne sich jedoch bereits ab, dass die Nachfrage kurz vor Weihnachten teilweise sehr gering sei, teilt die Stadt mit. Eine Schließung einzelner Einrichtungen für diese Tage komme deshalb in Frage. „Aber natürlich gibt es dann Notgruppen“, stellt Vera Breuer klar. Auch der Familienminister betont in einem Brief an die Eltern ausdrücklich, dass sie und ihre Kinder nicht alleine gelassen werden.

Zu den Elternbeiträgen und dem Essensgeld erreichten die Stadtverwaltung bereits zahlreiche Nachfragen von Eltern, heißt es. Breuer bittet diesbezüglich um Geduld: „Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage, auf die wir uns beziehen können, um die Elternbeiträge zurückzuerstatten.“ Beim Essensgeld lautet die grundsätzliche Regelung: Wer mindestens fünf Tage am Stück nicht in die Kita kommt, bekommt den Betrag zurückerstattet. Die Stadt weist darauf hin, dass sie die Rückzahlungen im gewohnten Zyklus vornimmt und das Geld somit teilweise nicht sofort überweist.

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