Analyse zum Verhalten des Büdericher SV Ein Eigentor nach dem Schlusspfiff

Meinung | Moers · Nach den Vorfällen im Spiel TuS Asterlagen gegen Büdericher SV wurde ein weiteres Verfahren gegen den TuS-Trainer eröffnet. Aufgrund begründeter Zweifel wurde er am Mittwoch in zwei von drei Anklagepunkten freigesprochen – das ist so anzuerkennen. Der Büdericher SV aber tritt in den sozialen Medien noch einmal nach.

Der Büdericher SV gibt vor der Spruchkammer und im Netz keine gute Figur ab
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Vier Wochen liegen die Vorfälle im Kreisliga-Relegationsspiel zwischen dem TuS Asterlagen und dem Büdericher SV nun bereits zurück. Die Partie musste knapp zehn Minuten vor dem Schlusspfiff abgebrochen werden, weil Spieler und Funktionäre des Gastgebers auf das Schiedsrichtergespann losgingen. Die Übeltäter wurden bereits entsprechend bestraft.

Doch im vergangenen Monat kam keiner der beteiligten Akteure wirklich zur Ruhe. Denn in der Hauptverhandlung im Juni wurden Vorwürfe gegen Tugay Y., den Trainer des TuS Asterlagen laut, er habe Spieler und Trainer des Büdericher SV bedroht, ihnen Bestechlichkeit vorgeworfen. Vor der Partie soll er gemeinsam mit Geschäftsführer U. zudem selbst versucht haben, das Ergebnis durch eine Geldzahlung zu beeinflussen. Weil er dazu keine Angaben machen wollte, wurden diese Vorwürfe in einer weiteren Verhandlung am Mittwochabend aufgearbeitet.

Angeklagt war Y. in drei Punkten: versuchte Bestechung, Bedrohung („Ihr kommt hier nicht lebend vom Platz“) und unsportliches Verhalten. Die ersten beiden Vorwürfe bestritt Y. vehement, das unsportliche Verhalten räumte er indirekt ein. „Ich habe die Büdericher gefragt, wie viel Geld sie von den Xantenern bekommen haben, um die erste Relegations-Partie mit 1:8 zu verlieren.“ Zwar versuchte er, diese Aussage mit gesteigerter Emotionalität zu erklären, letztlich war es aber doch ein Geständnis.

Und so lag es an den Zeugen, die Spruchkammer sowie beide Vereine vorgebracht hatten, Licht ins Dunkel der anderen beiden Anklagepunkte zu bringen. Doch gerade den Zeugen des Büdericher SV gelang es nicht, klare und eindeutige Aussagen zu tätigen, um zweifelsfrei sagen zu können, in welcher Art und mit welcher Vehemenz Y. gedroht habe.

Um es schlicht zu sagen: Die BSV-Beteiligten wirkten unvorbereitet. Wer Vorwürfe in den Raum stellt, muss sie auch belegen können. Dafür waren die Aussagen jedoch zu ungenau, enthielten zu viele Konjunktive. Mehrfache detaillierte Nachfragen der Spruchkammer wurden mit „könnte so sein“ und „müsste so sein“ beantwortet, viele Angaben unterschieden sich von Zeuge zu Zeuge teils deutlich.

Und auch der zweite Vorsitzende des Büdericher SV, Dietmar Schnelle, konnte letztlich nicht belegen, dass ihm vor dem Spiel von Y. und U. 1000 Euro und kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit noch einmal 1500 Euro geboten worden seien, wie er in seiner Aussage vor der Spruchkammer ausführte.

Entsprechend war der Urteilsspruch in seiner Form hinterher so zu erwarten, wie er ausfiel. Y. wurde vom Vorwurf der versuchten Bestechung sowie Bedrohung freigesprochen, im Fall des unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Der Spruchkammer blieb keine andere Wahl, denn letztlich gilt auch vor Sportgerichten: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Urteil nach knapp dreieinhalbstündiger Verhandlung hatten die Beteiligten des Büdericher SV schon nicht mehr mitbekommen – sie hatten sich bereits auf den Heimweg gemacht. Dass dem Verein das Strafmaß offenbar nicht passt, tat er stattdessen lieber in einem sozialen Netzwerk kund. Das jedoch in einer Art und Weise, die den Büdericher SV nun selbst in keinem guten Licht dastehen lässt.

In einem hämischen Post unterstellt man der Spruchkammer, nicht den Mut gehabt zu haben, eine Strafe auszusprechen, kritisiert die kurzfristige Terminierung der Verhandlung – und nennt gleichzeitig noch falsche Fakten: „Beide Anklagepunkte werden fallen gelassen aber trotzdem soll er 200€ zahlen?“

Diese Aussagen sind schlichtweg unseriös. Schließlich wurde Y. in zwei Anklagepunkten freigesprochen und in einem dritten verurteilt. Zudem hatte man beim BSV genug Zeit, sich auf die Verhandlung vorzubereiten und die selbst erhobenen Vorwürfe zu mit glaubwürdigen Fakten zu untermauern.

Dass die Spruchkammer letztlich begründete Zweifel hatte, heißt nicht, dass sie Y. für unschuldig hielt. Es heißt, dass sie von seiner tatsächlichen Schuld nicht überzeugt werden konnte. Genau das wäre die Aufgabe des Büdericher SV gewesen. Nun digital in sozialen Netzwerken nachzutreten, ist ebenso ein klassisches Eigentor wie unsportlich.

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