Moers Schöffe: Ehrenamt für Menschenkenner

Moers · Die Städte der Grafschaft suchen Leute, die Laienrichter werden möchten. Hannelore Skiborowski kennt die Anforderungen.

Moers: Schöffe: Ehrenamt für Menschenkenner
Foto: Christoph Reichwein

Hannelore Skiborowski ist Richterin, obwohl sie niemals Jura studiert hat. Die 66-Jährige ist seit 2014 Schöffin am Moerser Amtsgericht, genauer gesagt: am Jugendschöffengericht. Sie übt zwar nur ein Ehrenamt aus, vor Gericht ist sie jedoch dem Berufsrichter in Recht und Verantwortung gleichgestellt. Sie bestimmt über das Schicksal der Angeklagten.

Die Diplom-Verwaltungswirtin verbrachte viele Jahre beim Jugend- und beim Personalamt. "Ich arbeite gerne mit Menschen zusammen", sagt sie. Eben jenes tat sie dann auch 15 Jahre als Schiedsperson. "Dort verhandelt man zuhause mit den einzelnen Parteien über ihre Streitigkeiten und versucht einen Vergleich herbeizuführen." Eine fordernde Aufgabe, die sie vor vier Jahren beendete. Auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit stieß Skiborowski auf die Ausschreibung des Moerser Landgerichts. Sie bewarb sich als Schöffin, mit dem Wunsch an das Jugendschöffengericht berufen zu werden. "Dort steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, die Angeklagten stellen ihre Lebensgeschichte vor. Wichtig ist es auch nachvollziehen zu können, wie jemand auf die schiefe Bahn geraten ist." Dieser Ansatz gefalle ihr. Ein Problem sei lediglich die dünne Personaldecke der Staatsanwaltschaft. "Gerade bei Jugendlichen ist es nicht gut, wenn das Strafverfahren erst ein Jahr nach der Tat beginnt. Da geht viel wichtige Zeit verloren", sagt sie. Dies schade vor allem dem Erziehungsgedanken.

Alle fünf Jahre sucht die Städte im Kreis Wesel im Auftrag der Gerichte Vorschläge für den Schöffendienst. Zum einen werden dabei Parteien und Wohlfahrtsorganisationen direkt angefragt, um geeignete Personen zu benennen. Zum anderen können sich Einzelne schriftlich bei der Stadt bewerben. So wie Skiborowksi vor fünf Jahren. "Die meisten Schöffen werden über die Verbände vorgeschlagen, Einzelbewerber sind in der Minderheit", stellt sie fest. Das System sei aber nicht schlecht, betont sie. Es bringe viele Personen mit Lebenserfahrung und Menschenkenntnis in diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Die formalen Voraussetzungen sind recht simpel. Bewerber müssen zu Dienstbeginn zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, deutsche Staatsbürger sein und in Moers wohnen. Nicht berücksichtigt werden hauptamtlich in der Justiz tätige Personen und Religionsdiener. Auch darf weder eine Verurteilung über eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, noch ein aktuelles Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat vorliegen.

In der Praxis sind Schöffen meist älter. "Die Jugend hat andere Dinge zu tun", mutmaßt Skiborowski. So mit 40 Jahren gehe es langsam los, dass die Bereitschaft da sei. Den hohen Altersdurchschnitt der Schöffen empfindet Skiborowski als positiv: "Sie besitzen so über viel Lebenserfahrung, das ist ein wichtiger Punkt." Neben einer gewissen Reife spielen auch andere Dinge eine Rolle: Empathie und ein tadelloser Lebenswandel seien weitere Voraussetzungen. Zudem müsse man eine gewisse Distanz zu den Fällen wahren. "Die Delikte sind ganz vielschichtig. Beleidigung, Körperverletzung, Handydiebstahl, aber auch sexuelle Handlungen an Minderjährigen. Wenn sie das dann alles zu sehr an sich heranlassen, können sie das nicht machen. Dann bekommen sie psychische Probleme", sagt Skiborowksi. Bei jugendlichen Straftätern spiele es zudem eine Rolle, ob man verheiratet sei, Kinder habe. "Wenn man privat nichts mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, ist das schon ein Nachteil."

Skiborowski fühlt sich wohl in ihrem Ehrenamt und moviert andere, sich auch zu engagieren. "Das ist eine tolle Sache: Man tut nicht nur etwas für die Gemeinschaft, sondern auch für sich selbst. Gerade im Alter bleibt so die geistige Beweglichkeit erhalten und der eigene Horizont wird erweitert." Gerne möchte sie selbst fünf weitere Jahre am Jugendschöffengericht dabeibleiben, aber sie hadert noch mit sich. "Wie wirke ich auf andere? Ist das dann zu alt mit 71? Wie kommt das an?", sind ihre Gedanken. Darüber wolle sie demnächst noch einmal mit der Richterin reden. Die Frage sei aber eher, wo sie sich bewerbe. Wenn ihre Zweifel bleiben, versucht sie es vielleicht auch beim "normalen" Schöffengericht.

Wer es Hannelore Skiborowski gleichtun will, findet Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Städte. In Moers endet die Bewerbungsfrist am 11. Mai, in Neukirchen-Vluyn am 23. Februar, in Kamp-Lintfort am 15. März.

(mlat)
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