Moers Schlossgespräch über Gesetz gegen korrupte Ärzte

Moers · Korruption in Heilberufen soll in Deutschland jährlich einen Schaden von zehn Milliarden Euro anrichten. Und: Bei einer Umfrage der Deutschen Krankenversicherung im Jahr 2012 sollen 14 Prozent der Ärzte angegeben haben, dass Zuweisungen von Patienten (zum Beispiel von einem Arzt zum anderen) gegen Entgelt üblich seien.

Diese Zahlen nannte Christian Lange beim zweiten "Schlossgespräch" der SPD Moers. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellte im Rittersaal des Moerser Schlosses vor rund 30 Gästen ein geplantes Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor.

Wie Lange ausführte, hatte der Bundesgerichtshof 2012 festgestellt, dass Ärzte nicht unter das allgemeine Korruptionsgesetz fallen. Die Lücke soll möglichst schnell geschlossen werden. Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen beeinträchtigten den Wettbewerb, führten zu steigenden Kosten und untergrüben das Vertrauen der Patienten in die Integrität der Ärzte, in deren Hände sie sich begeben. Ein Entwurf des Gesetzes sieht Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Es soll auch für Apotheker, Physiotherapeuten und andere Heilberufe gelten. Lange betonte, dass es nicht darum gehe, Vertreter der Heilberufe komplett zu stigmatisieren, sondern darum, einige wenige "Schwarze Schafe" zu bestrafen. Auch für andere Berufsgruppen, zum Beispiel Richter, gebe es eigene Korruptionsgesetze.

Lange nannte einige Beispiele für Korruption. So hätten Ärzte Tauchurlaube auf den Malediven machen können, wenn sie die Produkte eines bestimmten Unternehmens verschrieben. Ein Möbelhersteller habe Orthopäden "gesponsert". Ein Pharmaunternehmen habe Apotheken Software zur Verfügung gestellt, die im Falle einer Produktsuche stets zuerst Erzeugnisse dieses Herstellers vorschlug.

Lange betonte, dass nichts bestraft werde, was nach den Standesregeln der Heilberufe heute erlaubt sei. Gemeinschaftspraxen, von denen Ärzte gemeinsam profitieren, seien natürlich weiterhin möglich. Um dem Denunziantentum keinen Vorschub zu leisten ("Nicht jeder Arzt mit einem dicken Porsche ist korrupt", so Lange), soll Korruption im Gesundheitswesen grundsätzlich ein Antragsdelikt sein, das nur dann verfolgt werde, wenn jemand Strafanzeige erstattet. Es sei jedoch auch möglich, dass die Strafverfolgungsbehörden aufgrund eines öffentlichen Interesses von sich aus tätig werden.

(RP)
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